03.12.2002
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EU-Zinssteuer

Kann das noch was werden?

2. Teil: Schweiz - Informationen nur, wenn der Kunde zustimmt

Schweiz: Informationen nur, wenn der Kunde zustimmt

Der luxemburgische Ministerpräsident und Finanzminister Jean-Claude Juncker lehnte dies als "völlig unmöglich" ab. Die Schweiz müsse ein äquivalentes System einführen. Auch der österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser kündigte Widerstand an. Der Vorschlag werde "nicht der Konsens sein können".

Die Schweiz hat bislang nur einem freiwilligen Informationsaustausch bei Einverständnis des Bankkunden zugestimmt. Wenn ein EU-Staat explizit Informationen über eine Geldanlage einholen will, soll das nur möglich sein, wenn ein Verdacht "auf Steuerbetrug oder dergleichen" vorliegt.

Steuerhinterziehung ist nicht überall eine Straftat

Bei den Gesprächen mit der Schweiz vor dem Sondertreffen der Finanzminister will die EU ausloten, ob unter "dergleichen" auch der in der EU zivilrechtliche Straftatbestand der Steuerhinterziehung enthalten ist. In der Schweiz ist dies kein Straftatbestand.

Einigen sich die EU-Staaten bis Jahresende nicht, ist die Zukunft der einheitlichen EU-Zinsbesteuerung ungewiss. Strittig ist zudem die Haltung der assoziierten Gebiete Großbritanniens.

Die britische Regierung hatte zwar zugesagt, dass diese den automatischen Informationsaustausch einführen würden. Besonders der belgische Finanzminister Didier Reynders verlangte dafür aber Garantien.

"Weitere lösungsorientierte Gespräche" im Angebot

Die Schweiz will mit der Europäischen Union auch weiterhin über die Zinsbesteuerung verhandeln. Sie sei bereit, im Rahmen ihrer bisherigen Offerte und der Schweizer Rechtsordnung weitere lösungsorientierte Gespräche zu führen, sagte der Kommunikationschef des Eidgenössischen Finanzdepartements, Daniel Eckmann, am Dienstag vor Journalisten.

Die Schweiz wolle nun das Anliegen der EU vertieft analysieren und in ihrer Lagebeurteilung neben dem Zinsbesteuerungsdossier auch die anderen anhängigen Dossiers der bilateralen Verhandlungen berücksichtigen.

Laut Eckmann beweist das grundsätzliche Interesse der EU am Schweizer Vorschlag eines Steuerrückbehalts, dass die Offerte zielgerichtet gewesen sei.

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