Von Severin Weiland
Berlin - Das Schreiben des Bundestagspräsidenten lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Unter Angabe "detaillierter, interner Angaben über Flugdaten und Flugziele" seien in den vergangenen Tagen eine Reihe von Abgeordneten von Journalisten "eines Boulevardblattes" um Auskunft über die Verwendung ihrer dienstlich erworbenen Bonusmeilen gebeten worden, schreibt Wolfgang Thierse in einem Eilbrief am Mittwoch an den Lufthansa-Vorstandsvorsitzenden Jürgen Weber.
An einen Zufall mag der Sozialdemokrat nicht mehr glauben, seitdem die "Bild"-Zeitung täglich neue Namen von Politikern nennt, die angeblich ihre dienstlich erworbenen Meilen bei Lufthansa für Privatflüge benutzt haben sollen. Es liege "jenseits jeglicher Wahrscheinlichkeit", so Thierse, dass die Informationen aus den betroffenen Büros der Abgeordneten stammten.
Folglich, schlussfolgert der Bundestagspräsident, "können die Daten nur aus Ihrem Hause an die "Bild"-Zeitung weitergegeben worden sein."
Die Lufthansa selbst will "kriminelles Handeln" nicht ausschließen, wie ihr Datenschutzbeauftragter am Mittwoch gegenüber der "Frankfurter Rundschau" einräumte. Daten würden nur freigegeben, wenn der Betroffene ausdrücklich zustimme oder ein richterlicher Beschluss vorliege.
Task-Force soll Lufthansa durchleuchten
Durch die Weitergabe der Daten ist die Lufthansa in eine peinliche Lage gebracht worden. Denn an Hand der Daten konnte die "Bild"-Zeitung auch persönliche Lebensumstände des in Verdacht geratenen Staatsministers im Auswärtigen Amt, Ludger Volmer, nachvollziehen. Volmer will sich nach Ende seines Urlaubes zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußern.
Staatsminister Volmer: Er will nach seinem Urlaub Auskunft geben
Vom Call-Center bis zum IT-Bereich werden beim Konzern alle Ebenen derzeit durchgecheckt. Der Kreis derjenigen, die Kenntnisse über Bonusstände erhalte, sei "sehr gering", so der Konzernsprecher weiter. Alle Mitarbeiter in diesem Bereichen würden einem Sicherheitsscheck unterzogen. Zudem müssten sie sich in ihrem Arbeitsvertrag zum Stillschweigen verpflichten. Anderenfalls drohten bei Verstößen Entlassung und/oder Anzeige.
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