Brüssel - Nach der neuen Bonusregelung werden Unternehmen größere Anreize geboten, ihr Insiderwissen zu nutzen und Kartellverstöße anzuzeigen. Danach wird dem Kartellmitglied, das Beweise für ein noch unentdecktes oder nicht ausreichend belegtes Kartell liefert, die fällige Geldbuße vollständig erlassen.
Feind aller Kartelle: Mario Monti
Kartelle gehören laut Monti zu den schwer wiegendsten Wettbewerbsverstößen, da sie unweigerlich die Preise in die Höhe treiben. Wenn Rohstoffe und Produkte teurer würden, habe die gesamte EU langfristig mit einem Verlust an Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätzen zu rechnen, so der Kommissar.
Auf der Suche nach den verborgenen Kartellen
Schwierigste Aufgabe im Kampf gegen Kartelle ist es, die Mauer des Schweigens zu durchbrechen und die immer raffinierteren Methoden der Unternehmen zu entlarven. Ausgehend von den Erfahrungen der USA erließ die Kommission im Jahr 1996 erstmals eine Bonusregelung, der zufolge Unternehmen, die bei der Aufklärung und Verfolgung von Kartellen mithelfen, allenfalls mit einer niedrigeren Geldbuße belegt werden.
Nach der neuen Regelung gewährt die Kartellbehörde nun den vollständigen Erlass der Geldbuße, wenn ein Kartellmitglied der Kommission ausreichende Informationen über ein noch unentdecktes Kartell liefert und ihr damit eine Handhabe für Ermittlungen in den Geschäftsräumen der verdächtigen Unternehmen gibt. Außerdem werden Kartellmitglieder belohnt, die bei laufenden Ermittlungen Beweise für das Kartell liefern.
Faxnummer für Bosse, die singen wollen
Eine einfache Selbstanzeige genügt jedoch nicht. Um der Strafe zu entkommen, müssen die abtrünnigen Kartellmitglieder kontinuierlich mit der Kommission zusammenarbeiten und ihr alle in ihrem Besitz befindlichen Beweismittel vorlegen. Außerdem darf bei den Ermittlungen nicht herauskommen, dass das anzeigende Unternehmen andere zur Teilnahme am Kartell gezwungen hat.
Nach der alten Regelung aus dem Jahr 1996 musste ein Unternehmen einen "entscheidenden Beweis" für den Kartellverstoß liefern. Ein vollständiger Erlass der Geldbuße kam nicht für Unternehmen in Frage, die als Anstifter des Kartells galten oder eine entscheidende Rolle im Kartell gespielt hatten. Die dabei verwendeten Begriffe boten einen gewissen Interpretationsspielraum, der kooperationswillige Unternehmen verunsicherte.
Die neue Regelung tritt am 14. Februar in Kraft. Sie kann von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die in einer Kartellsache einen Antrag auf Erlass der Geldbuße stellen, sofern nicht bereits ein anderes Unternehmen in demselben Fall mit der Kommission zusammenarbeitet. Die Kontaktadresse für "Verräter" lieferte die Kommission gleich mit: Insider-Informationen sollen per Fax an die Nummer 0032-2-2994585 geschickt werden.
Von Honor Mahony
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