Brüssel - Ratingagenturen müssen künftig für grobe Fehlurteile haften. Das EU-Parlament hat nach einer Einigung mit den Ländern schärfere Regeln für die Bonitätsbewerter beschlossen.
Dazu gehört die Einführung eines zivilen Haftungsprinzips und die Pflicht, Urteile besser zu begründen. Zudem müssen sich die Agenturen künftig an Veröffentlichungskalender halten und dürfen nicht länger zu willkürlichen Zeitpunkten den Daumen senken oder heben.
Herabstufungen hatten die Krise angeheizt
Die Herabstufung vieler Euro-Länder - mehrfach unmittelbar vor wichtigen politischen Treffen - hatte die Krise in den vergangenen drei Jahren immer wieder angeheizt. Vielen Parlamentariern geht die Verordnung nicht weit genug. "Die Marktmacht der 'Großen Drei' vermag sie nicht zu brechen", sagte der Grünenabgeordnete Sven Giegold mit Blick auf Standard & Poor's, Moody's und Fitch.
Auch eine Rotationspflicht, um Interessenkonflikten vorzubeugen, wurde fallen gelassen. Der Aufbau einer unabhängigen europäischen Ratingagentur hatte es nicht mal in den Gesetzentwurf von Binnenmarktkommissar Michel Barnier geschafft. Das Parlament forderte ihn nun aber auf, die Gründung einer solchen Agentur zu prüfen.
krk/dapd
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