16.12.2011
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Kriminalität

Deutschland verschärft Geldwäschegesetz

Von Christopher Krämer

Bis zu 60 Milliarden Euro kriminellen Ursprungs werden im Jahr rein gewaschen.
Corbis

Bis zu 60 Milliarden Euro kriminellen Ursprungs werden im Jahr rein gewaschen.

3. Teil: Kritik von Datenschützern

Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Deutschland (HDE) sieht dagegen bei dem Gesetzentwurf noch Schwächen: "Auch kleine Juweliergeschäfte mit wenigen Angestellten können zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten verpflichtet werden." Bei einem Familienbetrieb mit zwei Angestellten sei es fraglich, ob es für diese administrative und finanzielle Zusatzbelastung eine Rechtfertigung gebe.

Konzerne wie die Metro AG oder die Rewe-Group prüfen derzeit noch, ob sie von den Regelungen des neuen Gesetzes betroffen sein könnten. Zumindest bei Geschenkgutscheinen, die nur beim ausgebenden Unternehmen wieder eingelöst werden, gilt die neue 100-Euro-Grenze jedoch nicht.

Beim so genannten E-Geld sieht es anders aus. Bislang galt hier die Grenze von 250 Euro für nicht aufladbare Karten. Bei aufladbaren Prepaid-Karten waren es 2500 Euro im Jahr.

Dass die neue Grenze 100 Euro beträgt und Kunden nicht wie ursprünglich geplant ab dem ersten Cent umfangreiche Daten zur Identifikation angeben müssen, hält der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar zumindest für einen Teilerfolg: "Beispielsweise wäre eine Tankstelle bereits beim Verkauf einer E-Geld-Karte im Wert von 5 Euro verpflichtet gewesen, Namen, Geburtsdatum und Anschrift zu erheben und für mindestens fünf Jahre aufzubewahren", sagt Schaar.

Datensammlung fällt kleiner aus als geplant

Immerhin würde nun der Umfang der durch die Registrierung entstehenden Sammlungen von Kundendaten kleiner ausfallen als geplant. Dennoch sieht Schaar diesen Passus des neuen Gesetzes kritisch: "So begrüßenswert es ist, dass der anonyme Erwerb von E-Geld damit nicht generell abgeschafft wird, so kritisch sehe ich die nach wie vor bestehende Tendenz, individuelles Handeln in immer stärkerem Maße zu registrieren", sagt Schaar.

Ob die neuen Regelungen tatsächlich dazu beitragen, das Problem der Geldwäsche besser in den Griff zu kriegen, ist fraglich: "Das muss man sehen, wie die Evaluierung in drei Jahren ausfällt", meint Hildegard Reppelmund vom DIHK. Zumindest beim Bundeskriminalamt hält man das neue Gesetz für einen "wichtigen Baustein" im Kampf gegen die Geldwäsche.

International muss sich die deutsche Gesetzgebung bald wieder messen lassen: Die Prüfer von der FATF, die Deutschland im Jahr 2010 ein schlechtes Zeugnis ausstellten, kommen schon im Februar 2012 wieder.

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