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16.07.2010
 

Die Wirtschaftsglosse

Ende gut, Aal gut

Von Christian Rickens

Finanzmarktreformen? Mecklenburg-Vorpommern zeigt uns, wie sich ein verdauungssystemrelevanter Markt trotz Widerstand der Lobbyisten wirksam regulieren lässt.

Ist ja nicht viel übrig von Obamas Finanzmarktreform. Vielleicht sollte sich Washington ein Beispiel nehmen an Schwerin? Dort demonstriert Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD), wie sich ein außer Kontrolle geratener Markt durch furchtloses politisches Handeln bändigen lässt - und zwar bevor er die ganze Weltwirtschaft in den Abgrund reißt.

Laut einer Meldung der Tageszeitung "Die Welt" arbeitet Minister Backhaus an einem Erlass, der den Plutokraten von der Aal Street endlich Fesseln anlegen soll. Wer künftig zwischen Wismar und Aalbeck für mehr als 250 Euro Aalfleisch kaufen oder verkaufen will, muss sich namentlich registrieren lassen. Offiziell soll damit lediglich das Washingtoner Artenschutzabkommen umgesetzt werden, denn die possierlichen Aasfresser gelten inzwischen als vom Aussterben bedroht (Aale, nicht Minister).

Christian Rickens

Christian Rickens

Doch in Wahrheit, so steht zu vermuten, muss der Artenschutz nur als rechtsstaatliches Vehikel herhalten, um den Machenschaften der Fischereibranche überhaupt irgendwie Herr zu werden. Auch Aal Capone wurde schließlich nur wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Hauptsache ist doch: Die unzähligen Fischfonds, die inzwischen aus der feinen Küche gar nicht mehr wegzudenken sind, werden sich künftig nicht mehr hinter dem Deckmantel der Anonymität verbergen können.

Natürlich erheben die Lobbyisten vom Fischereiverband nun ihr übliches Geschrei: Es handele sich hier um eine einseitige Benachteiligung des mecklenburg-vorpommerschen Aalmarktes. Wenn Regulierung, dann bitte nur im Rahmen der A20-Staaten. Und überhaupt, 250 Euro seien in der Hauptsaison ja schon mit zwei, drei üppig belegten Fischbrötchen erreicht, hier würden massenhaft unschuldige Konsumenten diskriminiert. Im Ergebnis, so die implizite Drohung der Lobbyisten, führe solch einseitige Regulierung lediglich zur Verlagerung des Geschäfts in unregulierte Offshore-Fischgründe und Störoasen.

In Wahrheit geht Backhaus' Erlass noch lange nicht weit genug. Er erfasst zwar das Geschäft mit Aalen, nicht aber jenes mit den ungleich lukrativeren Aalderivaten. Die werden an unzähligen Fischbuden noch immer völlig unreguliert im sogenannten Over-the-Counter-Verfahren gehandelt. Angesichts des gewaltigen Transaktionsvolumens mit Derivaten wie den berühmten Aalener Printen oder dem nicht minder populären Aalener Pflümli kann sich unsere Gesellschaft ein solches verdauungssystemrelevantes Risiko nicht länger erlauben!

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