Frankfurt am Main - Die Union hat mit Entsetzen auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts reagiert, den Grundsatz der Tarifeinheit in Betrieben zu kippen. Sie erwägt zur Rettung der Tarifeinheit nun auch eine Verfassungsänderung.
Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs (CDU), sagte der "Frankfurter Rundschau", es dürfe nicht sein, dass durch eine Aufsplittung der Tarifverträge Betriebe lahm gelegt werden könnten. "Da wird dann nur noch gestreikt. Das hätte verheerende gesamtwirtschaftliche Folgen", sagte Fuchs, ein Vertreter des Unions-Wirtschaftsflügels. "Da muss die Politik reagieren."
Wenn der in der Verfassung festgeschriebene Grundsatz der Koalitionsfreiheit einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit entgegenstehe, sei auch eine Verfassungsänderung nicht ausgeschlossen. "Unter Umständen müssen wir eine Grundgesetzänderung in Erwägung ziehen."
Auch der Unions-Arbeitnehmerflügel plädierte dafür, die Tarifeinheit gesetzlich festzuschreiben. "Die Gerichtsentscheidung ist nicht glücklich für den Betriebsfrieden", sagte der Vorsitzende der Unions-Arbeitnehmer im Bundestag, Peter Weiß. Zudem seien mit einer Zunahme der Tarifauseinandersetzungen mehr Streiks zu erwarten. Die geringe Streikrate sei immer ein Standortvorteil für Deutschland gewesen. Er habe deswegen "große Sympathie" für eine gesetzliche Regelung.
Unterstützung von der SPD
Unterstützung kann die Union von der SPD erwarten: Deren Vize-Fraktionschef Hubertus Heil warnte ebenfalls davor, durch eine Zersplitterung der Tariflandschaft mehr Arbeitskämpfe und die Spaltung von Belegschaften zu riskieren. "Das ist weder wirtschaftlich vernünftig noch im Interesse sozialer Stabilität", sagte Heil. Die SPD plädiere daher auch dafür, den Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich zu regeln.
In einem Unternehmen kann es nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts parallel mehrere Tarifverträge für die Beschäftigten geben. Die Erfurter Richter kippten damit am Mittwoch wie erwartet den bislang geltenden Grundsatz der Tarifeinheit. Die großen Gewerkschaften und die Arbeitgeber forderten als Reaktion auf die Entscheidung ein neues Gesetz, das absichern solle, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag für die jeweiligen Berufsgruppen gelten kann.
nis/ddp
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