URL: http://www.manager-magazin.de/magazin/artikel/0,2828,531058,00.html

08. April 2008, 12:23 Uhr

Steuern

Tatort Finanzamt

Von Jonas Hetzer

Die Finanzbehörden haben sich zum größten Risikofaktor für Anleger hierzulande entwickelt. Unverständliche Vorschriften, willkürliche Regelauslegungen und ein erratischer Gesetzgeber machen immer mehr Investments zum Vabanquespiel. Ein Ratgeber.

Für seinen Steuerkram hat sich Rainer Schalles (Name von der Redaktion geändert) nie sonderlich interessiert. Daher war dem Mittfünfziger auch die tiefere Bedeutung der aus drei Substantiven zusammengehauenen Verbalskulptur "Gewinnerzielungsabsicht" gänzlich unbekannt - zumindest bis zum Sommer 2004. Dann tauchte das Wortungetüm in einem Brief des Finanzamtes Erding auf, zusammen mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von rund 110.000 Euro.

Was war geschehen? Schalles hatte Ende der 90er Jahre in Erding bei München gebaut. Weil das Haus für seine Familie zu groß war, trennte er ein Appartement ab und vermietete es anschließend. Die anteiligen Bau- und Grundstückskosten von rund 290.000 Euro sowie die Kreditzinsen machte er beim Finanzamt steuermindernd geltend - so weit nichts Ungewöhnliches.

Und so nickten die Beamten des Finanzamtes den Steuerbonus zunächst auch ab. Fünf Jahre blieb es bei den jährlichen Steuergutschriften, so lange, bis sich der zuständige Beamte an der Höhe der Mieteinnahmen stieß. Knapp 800 Euro monatlich - der Betrag würde ja noch nicht einmal für die Zinsen reichen, ließ er Schalles wissen und forderte die bereits gewährten Steuerboni zurück. Die Begründung: Schalles habe mit der Wohnung nie Gewinne erzielen wollen, also stünden ihm auch keine Steuervorteile zu.

Der Ingenieur hielt die Post vom Fiskus zunächst für ein Missverständnis und glaubte die Sache rasch klären zu können. Bei Baubeginn im Jahr 1997 hätte er leicht das Doppelte der heutigen Miete kassieren können, antwortete er dem Beamten, aber damals sei noch nicht klar gewesen, dass der Münchener Flughafen eine zusätzliche Startbahn bekommen und die Wohnung deshalb in der Einflugschneise liegen würde. Wegen des Fluglärms könne er eben nicht mehr als 800 Euro Miete verlangen.

Das Finanzamt aber blieb bei seiner Haltung und schaltete zusätzlich sogar die Steuerfahndung ein. Nun droht dem Familienvater auch noch ein Prozess wegen Steuerhinterziehung, weil er den Fiskus vorsätzlich geleimt haben soll.

"Solche Fälle sind inzwischen fast Normalität geworden", sagt Jan Olaf Leisner, Steuerstrafverteidiger aus München. Unerwartet hohe Steuerbescheide, kaum nachvollziehbare Begründungen und am Ende gar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Unvorhersehbare Manöver: Was gestern noch rechtens war, gilt morgen vielleicht schon als Steuerhinterziehung
Zur Großansicht
Rüdiger Trebels

Unvorhersehbare Manöver: Was gestern noch rechtens war, gilt morgen vielleicht schon als Steuerhinterziehung

Aber nicht nur bei Immobilienprojekten geraten Steuerzahler immer häufiger mit dem Fiskus aneinander. Auch bei anderen Geldangelegenheiten, von Wertpapiertransaktionen bis hin zu Fondsbeteiligungen, lauern Risiken. Kapitalanleger müssen daher stets auf der Hut sein und sollten sich für Auseinandersetzungen mit den Steuerbehörden wappnen.

Vorhersehen jedoch lassen sich die Manöver des Fiskus nur selten. Was der eine Finanzbeamte durchgehen lässt, wird vom Kollegen eine Tür weiter einkassiert, was gestern noch als korrekt galt, kann heute schon als Steuerhinterziehung ausgelegt werden.

"Planungssicherheit für private Investments gibt es nicht mehr", zürnt der Hamburger Steuerrechtler Ulrich Gerken. Und Joachim Lang, Emeritus für Steuerrecht an der Universität Köln, klagt: "Die Gerechtigkeit im deutschen Steuerrecht ist verloren gegangen." Die Gründe für die deutsche Steuermalaise sind vielfältig:

Mit den Auswüchsen des deutschen Steuerstaates müssen sich seit Neuestem auch Tausende von Anlegern auseinandersetzen, die um die Jahrtausendwende hohe Summen in Medienfonds steckten. Die Engagements in Hollywood-Produktionen wie "Herr der Ringe" oder einheimische Kinoware wie "Das Parfum" waren vor allem bei Spitzenverdienern gefragt. Über 14 Milliarden Euro flossen in die Anlagen. Hauptmotivation: Die Anleger sollten für ihre Beteiligung im glamourösen Filmgeschäft üppige Steuerboni kassieren.

Doch in vielen Fällen will sich der deutsche Fiskus nun von den einmal abgegebenen Versprechen verabschieden. Nicht nur, dass die Zuschüsse vom Finanzamt für neue Fonds bereits 2005 gestrichen wurde. Auch die längst verteilten Steuergeschenke - geschätzt über fünf Milliarden Euro - könnte der Fiskus nun womöglich in großem Stil zurückfordern.

Und dabei stehen nicht nur Fonds im Feuer, deren Initiatoren möglicherweise etwas zu sehr getrickst haben - wie dies etwa bei den zwischenzeitlich wegen Steuerhinterziehung verurteilten Geschäftsführern der Münchener Fondsfirma VIP der Fall gewesen sein soll -, was diese bestreiten. Nein, auch die Steuersparmodelle seriöser Anbieter, die sich akribisch an den Vorgaben der Behörden orientierten und ihre Konzepte sogar vorab zur Begutachtung bei den zuständigen Ämtern vorlegten, droht die nachträgliche Kürzung der Steuervorteile.

Die harte Linie ist das Ergebnis einer Sitzung der für die Einkommensteuer zuständigen Referatsleiter der Finanzministerien des Bundes und der Länder vom 19. bis 21. September vergangenen Jahres. Für die Zeichner vieler Fonds kommen die Beschlüsse einem Desaster gleich. Garantierte Schlusszahlungen sollen nun nicht mehr, wie zunächst zugesichert, erst am Ende der Fondslaufzeit steuerpflichtig werden, sondern bereits in den Jahren zuvor.

"Das ist fast so, als müssten Sie die Steuern auf Ihr Gehalt des Jahres 2020 bereits Jahre im Voraus zahlen", echauffiert sich Steuerrechtler Leisner, der die Ursache des Hickhacks erkennt: "Die Gesetzeslage ist extrem dehnbar, und solange es keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, zählt erst einmal nur die Meinung der Steuerbehörden."

Wie lange sich solche Auseinandersetzungen hinziehen können, zeigt der Fall Rosemarie Portner. Die promovierte Steuerrechtlerin wollte die Renovierungskosten ihrer vermieteten Eigentumswohnung sofort und in voller Höhe auf ihre Steuerschuld anrechnen lassen.

  Im Fadenkreuz der Ermittler       Erhöhter Druck:  Wesentlich schneller als noch vor wenigen Jahren leiten die Finanzbeamten heute ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung ein.     Große Furcht:  Um einen langen Prozess mit ungewissem Ausgang zu vermeiden, zahlen viele Beschuldigte die geforderten Steuern plus Geldbuße.
Zur Großansicht
Rüdiger Trebels

Im Fadenkreuz der Ermittler

Erhöhter Druck: Wesentlich schneller als noch vor wenigen Jahren leiten die Finanzbeamten heute ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung ein.

Große Furcht: Um einen langen Prozess mit ungewissem Ausgang zu vermeiden, zahlen viele Beschuldigte die geforderten Steuern plus Geldbuße.

Beim zuständigen Finanzamt in Bonn blitzte Portner jedoch ab. Die Beamten meinten, sie könne die Summe nur über 50 Jahre verteilt steuermindernd geltend machen, und beriefen sich dabei auf die langjährige Amtspraxis. Das war Anfang 1998.

Selbst als im Jahr 2001 zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in vergleichbaren Fällen Portners Argumente bestätigten, dachten die Beamten nicht daran, klein beizugeben. Stattdessen zogen sie sich auf Formalpositionen zurück: Die Richtersprüche seien noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht und daher nicht bindend.

Auch nachdem die Oberfinanzdirektionen in München und Nürnberg damit begonnen hatten, die Urteile umzusetzen, blieben die Bonner Finanzbeamten bei ihrer Linie. Begründung diesmal: Die Bundesregierung bereite ein Gesetz vor, das die BFH-Urteile aufheben und die alten Amtsbräuche in Gesetzesform gießen werde. Bis dahin sollten alle Altfälle erst einmal ruhen.

Portner hatte inzwischen Klage eingereicht. Und als die Richter des Finanzgerichts Köln signalisierten, dass sie den Prozess wohl gewinnen würde, lenkte das Finanzamt schließlich ein - obwohl das Gesetz mittlerweile tatsächlich geändert worden war.

Die Juristin bekam die bereits gezahlten Steuern nebst Zinsen zurück. Das war im Herbst 2004 - insgesamt hatte der Streit fast sieben Jahre gedauert.

Hätten sich die Beamten weiter stur gestellt, wäre Portner bis vor den BFH gezogen. Über 3000 Fälle landen jedes Jahr auf den Schreibtischen von BFH-Präsident Wolfgang Spindler und seinen Kollegen. Ein klares Indiz für die überbordende Komplexität des deutschen Steuerrechts. Greift doch der BFH nur dann ein, wenn es um die grundsätzliche Interpretation und Anwendung eines Gesetzes geht oder wenn geklärt werden muss, ob ein Steuerparagraf mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

In mehr als 10 Regelungen, zu denen der BFH klar Nein gesagt hat, liegen derzeit zur endgültigen Klärung beim Bundesverfassungsgericht. In diesem Jahr wird mit einer ganzen Reihe von Entscheidungen gerechnet.

Komplexes Steuerrecht: Der Bundesfinanzhof greift immer dann ein, wenn geklärt werden muss, ob ein Steuerparagraf mit dem Grundgesetz vereinbar ist
Zur Großansicht
DPA

Komplexes Steuerrecht: Der Bundesfinanzhof greift immer dann ein, wenn geklärt werden muss, ob ein Steuerparagraf mit dem Grundgesetz vereinbar ist

Zum Beispiel im Fall eines Rentners aus dem Rheinland. Der Mann hatte im Februar 1999 ein Grundstück in Hottorf am Niederrhein verkauft, steuerfrei, wie er dachte. Denn bis dahin war auf Verkaufserlöse aus Immobiliengeschäften keine Steuer fällig, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwei Jahre vergangen waren. Der Pensionär hatte das Grundstück bereits seit 1990 besessen.

Doch nur wenige Wochen nach dem Geschäft verlängerte die Bundesregierung mit Wirkung zum 1. Januar 1999 die Spekulationsfrist auf zehn Jahre. Der Ex-Polizist bekam einen Steuerbescheid über 146.000 Euro. In Karlsruhe wird nun geprüft, ob der Fiskus den Mann tatsächlich per rückwirkender Gesetzesänderung zur Kasse bitten durfte.

"Die steuerliche Unsicherheit für Anleger nimmt zu und macht langfristige Planung für den Ruhestand fast unmöglich", konstatiert Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler.

Jüngstes Beispiel: die Abgeltungsteuer. Bislang sind Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen nach einer zwölfmonatigen Spekulationsfrist steuerfrei. Ab 1. Januar 2009 greift auch hier der Fiskus zu. Knapp 30 Prozent der Profite sind dann inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für den Fiskus reserviert.

So schnell und flexibel, wie der Staat beim Eintreiben von Abgaben ist, so schwerfällig agiert er, wenn es darum geht, Gesetze zugunsten der Steuerzahler anzupassen. So waren sich die Fachleute bereits Mitte der 90er Jahre darüber einig, dass die Besitzer ausländischer Aktien im Vergleich zu Anlegern benachteiligt sind, die ihr Geld in deutschen Titeln anlegen. Dividendenzahlungen des niederländischen Konzerns Unilever etwa mussten in Deutschland voll versteuert werden, während die von BMW zum Teil steuerfrei waren - ein klarer Verstoß gegen EU-Recht.

Es dauerte aber bis zum Jahr 2000, ehe sich der Bundestag zu einer entsprechenden Gesetzesänderung durchrang. Selbstverständlich sollte die neue für die Anleger günstigere Regelung erst nach der Jahrtausendwende in Kraft treten. Der Bonner Steuerrechtler Wienand Meilicke klagte dagegen. Der Fall ging bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Straßburg.

Dort bekam Meilicke im März 2007 Recht. Der deutsche Staat, so die Begründung der Richter, dürfe sich nicht das Recht herausnehmen, für die Jahre vor 2000 nach der alten Praxis Steuern zu erheben, obwohl bereits damals bekannt war, dass die gesetzliche Basis gegen EU-Recht verstieß.

Doch mit dem Straßburger Urteil ist der Fall noch lange nicht zu den Akten gelegt. Nun verzögert das Finanzamt Bonn eine Entscheidung mit der Einlassung, die Klage sei unbegründet und unzulässig gewesen. Inzwischen rechnet Steueranwalt Meilicke nicht mehr vor dem Jahr 2010 mit einem Urteil.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat nach dem Straßburger Richterspruch schnell klargemacht, warum ihm der Prozess gar nicht lang genug dauern kann. Auf fünf Milliarden Euro, so Steinbrücks Schätzung, könnten sich die Rückforderungen von Aktionären summieren, wenn Meilicke sich endgültig durchsetzen sollte.

Nach Kräften, so scheint es, versuchen die Finanzbehörden, teilweise mit Unterstützung der Regierungen von Bund und Ländern, Urteile zu verhindern, die Anleger auf Kosten des Staatssäckels entlasten könnten. So ist es heute nahezu ein Automatismus, dass bei Steuernachforderungen ab einer gewissen Größenordnung die Steuerfahndung eingeschaltet und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

"Der Druck, womöglich ein Strafverfahren über sich ergehen zu lassen, schreckt viele ab, gegen die möglicherweise haltlosen Ansprüche des Finanzamts vorzugehen", weiß Karsten Randt, Anwalt für Steuerstrafrecht in der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg. Aus Angst lassen sich die Beschuldigten schnell auf einen Deal ein: Anerkennung der Steuerschuld gegen Einstellung der Ermittlungen.

Kommt es zum Prozess, warten die Staatsdiener gern mit einem anderen Trick auf. Üblicherweise übermitteln die Richter den Streitparteien noch vor der mündlichen Verhandlung in einem sogenannten Gerichtsbescheid ihre Ansicht über den Fall. Deutet sich bei dieser Gelegenheit eine Niederlage für den Fiskus an, lenken die Finanzämter meist ein. Das Verfahren wird eingestellt, ein Urteil, auf das sich auch andere Steuerpflichtige berufen könnten, wird durch den Rückzieher verhindert.

Trickreich: Unliebsame Entscheidungen selbst der obersten Gerichte können vom Bundesfinanzminister weitestgehend unwirksam gemacht werden; im Bild: Amtsinhaber und SPD-Vize Peer Steinbrück
Zur Großansicht
DPA

Trickreich: Unliebsame Entscheidungen selbst der obersten Gerichte können vom Bundesfinanzminister weitestgehend unwirksam gemacht werden; im Bild: Amtsinhaber und SPD-Vize Peer Steinbrück

Selbst wenn ein Streit zum BFH geht, hat es der Bundesfinanzminister anschließend in der Hand, unliebsame Entscheidungen weitgehend unwirksam zu machen. Mit einem sogenannten Nichtanwendungserlass kann er den Finanzbeamten untersagen, in ähnlichen Fällen nach Maßgabe des Urteils zu entscheiden. Eine Möglichkeit, von der Peer Steinbrück und seine Vorgänger seit 1998 über 60-mal Gebrauch machten und die BFH-Präsident Spindler für "verfassungsrechtlich bedenklich" hält.

Der Gang durch die Instanzen, so viel steht fest, erfordert eine Menge Geduld. Und er ist riskant. Denn auch der BFH fällt bisweilen Entscheidungen, deren Logik nur schwer nachvollziehbar ist.

So urteilten die Münchener Richter im Jahr 2001, dass selbst Gewinne, die Betrügerfirmen Anlegern lediglich auf dem Papier ausgewiesen hatten, zu versteuern sind. Geprellte Anleger von dubiosen Gesellschaften müssen daher fürchten, vom Fiskus ein zweites Mal abkassiert zu werden.

Im Fall der umstrittenen und mittlerweile insolventen Göttinger Gruppe etwa sehen sich zahlreiche Anleger bereits mit happigen Nachforderungen konfrontiert. Ein Berufssoldat aus Bayern etwa, der in den 90er Jahren umgerechnet 1400 Euro in eine stille Beteiligung bei der Göttinger Gruppe investiert hatte, soll nun - unter Androhung der Zwangsvollstreckung - 9110 Euro Steuern nachzahlen.

Der Grund: Das Finanzamt hatte sämtlichen Anlegern der Göttinger Gruppe die Gewinne anteilig zugewiesen, die das Finanzkonglomerat dem Fiskus für das Jahr 2000 gemeldet hatte. Im Fall des Soldaten aus Bayern betrug die anteilige Summe knapp 20.000 Euro. "Ein Skandal", meint Knud J. Steffan von der Berliner Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater, die zahlreiche Anleger der Göttinger Gruppe vertritt. Auf dem Konto seines Mandanten sei von dem angeblichen Gewinn "nicht ein Cent aufgetaucht".

Filmrolle rückwärts

Medienfonds: Wie der Fiskus ein Steuersparmodell erst guthieß, um es anschließend wieder zu bekämpfen

Cleveres Konzept: Medienfonds waren der Turbo unter den Steuersparmodellen. Da Filme als sogenannte immaterielle Güter nicht in den Bilanzen der Fonds auftauchen dürfen, konnten die Kosten sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Tausende Anleger steckten seit Ende der 90er Jahre rund 14 Milliarden Euro in die Fonds und senkten so ihre Abgaben um geschätzte fünf Milliarden Euro.

Segen vom Finanzamt: Bereits 2001 wurde die Zulassung neuer Fonds mit dem sogenannten "Medienerlass" erschwert - Steuerboni sollte es nur noch geben, wenn die Anleger "maßgeblichen Einfluss" auf die Filme nehmen können. Doch die Initiatoren reagierten mit neuen Fondskonzepten. Für fast alle diese Modelle bekamen die Anbieter das Okay der Behörden.

  Hoffnung auf die Gerichte       Große Wut:  Im Jahr 2006 gingen über 48.000 Klagen bei deutschen Finanzgerichten ein. Über 22.000 Klagen wurden jedoch zeitgleich zurückgezogen.     Geringe Chancen:  Nur gut 18 Prozent der 2006 verkündeten Urteile fielen zugunsten der Steuerzahler aus.
Zur Großansicht
Rüdiger Trebels

Hoffnung auf die Gerichte

Große Wut: Im Jahr 2006 gingen über 48.000 Klagen bei deutschen Finanzgerichten ein. Über 22.000 Klagen wurden jedoch zeitgleich zurückgezogen.

Geringe Chancen: Nur gut 18 Prozent der 2006 verkündeten Urteile fielen zugunsten der Steuerzahler aus.

Wertlose Zusagen: Auch den "Mediastream IV" des Initiators Ideenkapital segnete das Finanzamt München zunächst ab, nur um im Frühjahr 2004, kurz nachdem die Anteile ausplatziert waren, die Zusage wieder zu kassieren. Angeblich hätten die Beamten bei der Vorprüfung nur Teile des hoch komplexen Modells analysiert, eine neuerliche Prüfung habe dann aber ergeben: In Gänze sei das Modell unzulässig. Ähnliches droht nun dem Gros der übrigen Fonds. Denn die Auskünfte der Finanzämter waren in den meisten Fällen nur "unverbindlich".

Drohendes Desaster: Das endgültige Aus zeichnet sich seit September 2007 ab, als sich die Referenten der Finanzminister von Bund und Ländern darauf verständigten, viele Fonds neu zu bewerten. Betroffen sind Modelle, bei denen am Ende der Laufzeit eine garantierte Summe ausgezahlt wird. Bislang mussten diese Ausschüttungen erst nach der Auszahlung versteuert werden. Künftig sollen die Anleger ihre Abgaben bereits vorab über mehrere Jahre gestreckt begleichen. Und es könnte noch schlimmer kommen.

Denn auch die üppigen und zunächst abgenickten Steuernachlässe, die zu Beginn der Engagements flossen, stehen inzwischen auf der Kippe. Das Finanzgericht München hat im Dezember entschieden, dass die Anleger der Fonds "VIP 3" und "VIP 4" ihre Steuerersparnisse zurückzahlen müssen. Grund: Die Fonds seien so konstruiert, dass die Rechte an den Filmen nicht sofort steuermindernd abgeschrieben werden dürften. Sie müssten vielmehr in der Bilanz aktiviert werden. Resultat: ohne Abschreibungen keine Steuerersparnis. Die Anleger sollen gut 270 Millionen Euro an den Fiskus nachzahlen. Eine Entscheidung, die - wenn sie vor dem Bundesfinanzhof Bestand hat - Pilotcharakter haben dürfte. Denn viele Fonds sind ähnlich aufgestellt wie die VIP-Vehikel. Es droht ein gewaltiger Steuerkollaps bei Medienfonds.

Keine Sicherheit: Selbst wenn der Fiskus in einer Betriebsprüfung alles für korrekt befunden hat und die einst versprochenen Steuervorteile endgültig rechtskräftig sein sollten, sind die Fondszeichner noch immer nicht sicher. Denn es droht weiterhin die schärfste Waffe des Finanzbeamten: der Vorwurf der Steuerhinterziehung. Sobald die Bürokraten Mauschelei vermuten, ist das Testat der Prüfer hinfällig.

Zufall oder nicht, vor allem bei Modellen, die zuvor ohne Beanstandung geprüft worden waren, riefen nun die Finanzbeamten die Steuerfahnder zu Hilfe. Der Gründer des einstigen Branchenprimus VIP, Andreas Schmidt, wurde im Herbst 2007 zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig, die Anleger bekamen aber bereits Post vom Fiskus mit üppigen Nachforderungen. Weiterhin im Fokus der Ermittler stehen unter anderem die Fonds von Apollo, Cinerenta und Hannover Leasing. Die - von den Beschuldigten bestrittenen - Vorwürfe reichen von rückdatierten Verträgen bis hin zu falschen Angaben über Zahlungsströme.

Wie sich Anleger wehren können Welche Gesetze das BVG prüft Wie gut schützen Sie Ihr Geld?


© manager magazin 2/2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH