Von Jonas Hetzer
Filmrolle rückwärts
Medienfonds: Wie der Fiskus ein Steuersparmodell erst guthieß, um es anschließend wieder zu bekämpfen
Cleveres Konzept: Medienfonds waren der Turbo unter den Steuersparmodellen. Da Filme als sogenannte immaterielle Güter nicht in den Bilanzen der Fonds auftauchen dürfen, konnten die Kosten sofort steuermindernd geltend gemacht werden. Tausende Anleger steckten seit Ende der 90er Jahre rund 14 Milliarden Euro in die Fonds und senkten so ihre Abgaben um geschätzte fünf Milliarden Euro.
Segen vom Finanzamt: Bereits 2001 wurde die Zulassung neuer Fonds mit dem sogenannten "Medienerlass" erschwert - Steuerboni sollte es nur noch geben, wenn die Anleger "maßgeblichen Einfluss" auf die Filme nehmen können. Doch die Initiatoren reagierten mit neuen Fondskonzepten. Für fast alle diese Modelle bekamen die Anbieter das Okay der Behörden.
Wertlose Zusagen: Auch den "Mediastream IV" des Initiators Ideenkapital segnete das Finanzamt München zunächst ab, nur um im Frühjahr 2004, kurz nachdem die Anteile ausplatziert waren, die Zusage wieder zu kassieren. Angeblich hätten die Beamten bei der Vorprüfung nur Teile des hoch komplexen Modells analysiert, eine neuerliche Prüfung habe dann aber ergeben: In Gänze sei das Modell unzulässig. Ähnliches droht nun dem Gros der übrigen Fonds. Denn die Auskünfte der Finanzämter waren in den meisten Fällen nur "unverbindlich".
Drohendes Desaster: Das endgültige Aus zeichnet sich seit September 2007 ab, als sich die Referenten der Finanzminister von Bund und Ländern darauf verständigten, viele Fonds neu zu bewerten. Betroffen sind Modelle, bei denen am Ende der Laufzeit eine garantierte Summe ausgezahlt wird. Bislang mussten diese Ausschüttungen erst nach der Auszahlung versteuert werden. Künftig sollen die Anleger ihre Abgaben bereits vorab über mehrere Jahre gestreckt begleichen. Und es könnte noch schlimmer kommen.
Denn auch die üppigen und zunächst abgenickten Steuernachlässe, die zu Beginn der Engagements flossen, stehen inzwischen auf der Kippe. Das Finanzgericht München hat im Dezember entschieden, dass die Anleger der Fonds "VIP 3" und "VIP 4" ihre Steuerersparnisse zurückzahlen müssen. Grund: Die Fonds seien so konstruiert, dass die Rechte an den Filmen nicht sofort steuermindernd abgeschrieben werden dürften. Sie müssten vielmehr in der Bilanz aktiviert werden. Resultat: ohne Abschreibungen keine Steuerersparnis. Die Anleger sollen gut 270 Millionen Euro an den Fiskus nachzahlen. Eine Entscheidung, die - wenn sie vor dem Bundesfinanzhof Bestand hat - Pilotcharakter haben dürfte. Denn viele Fonds sind ähnlich aufgestellt wie die VIP-Vehikel. Es droht ein gewaltiger Steuerkollaps bei Medienfonds.
Keine Sicherheit: Selbst wenn der Fiskus in einer Betriebsprüfung alles für korrekt befunden hat und die einst versprochenen Steuervorteile endgültig rechtskräftig sein sollten, sind die Fondszeichner noch immer nicht sicher. Denn es droht weiterhin die schärfste Waffe des Finanzbeamten: der Vorwurf der Steuerhinterziehung. Sobald die Bürokraten Mauschelei vermuten, ist das Testat der Prüfer hinfällig.
Zufall oder nicht, vor allem bei Modellen, die zuvor ohne Beanstandung geprüft worden waren, riefen nun die Finanzbeamten die Steuerfahnder zu Hilfe. Der Gründer des einstigen Branchenprimus VIP, Andreas Schmidt, wurde im Herbst 2007 zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig, die Anleger bekamen aber bereits Post vom Fiskus mit üppigen Nachforderungen. Weiterhin im Fokus der Ermittler stehen unter anderem die Fonds von Apollo, Cinerenta und Hannover Leasing. Die - von den Beschuldigten bestrittenen - Vorwürfe reichen von rückdatierten Verträgen bis hin zu falschen Angaben über Zahlungsströme.