Von Jonas Hetzer
Für seinen Steuerkram hat sich Rainer Schalles (Name von der Redaktion geändert) nie sonderlich interessiert. Daher war dem Mittfünfziger auch die tiefere Bedeutung der aus drei Substantiven zusammengehauenen Verbalskulptur "Gewinnerzielungsabsicht" gänzlich unbekannt - zumindest bis zum Sommer 2004. Dann tauchte das Wortungetüm in einem Brief des Finanzamtes Erding auf, zusammen mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von rund 110.000 Euro.
Was war geschehen? Schalles hatte Ende der 90er Jahre in Erding bei München gebaut. Weil das Haus für seine Familie zu groß war, trennte er ein Appartement ab und vermietete es anschließend. Die anteiligen Bau- und Grundstückskosten von rund 290.000 Euro sowie die Kreditzinsen machte er beim Finanzamt steuermindernd geltend - so weit nichts Ungewöhnliches.
Und so nickten die Beamten des Finanzamtes den Steuerbonus zunächst auch ab. Fünf Jahre blieb es bei den jährlichen Steuergutschriften, so lange, bis sich der zuständige Beamte an der Höhe der Mieteinnahmen stieß. Knapp 800 Euro monatlich - der Betrag würde ja noch nicht einmal für die Zinsen reichen, ließ er Schalles wissen und forderte die bereits gewährten Steuerboni zurück. Die Begründung: Schalles habe mit der Wohnung nie Gewinne erzielen wollen, also stünden ihm auch keine Steuervorteile zu.
Der Ingenieur hielt die Post vom Fiskus zunächst für ein Missverständnis und glaubte die Sache rasch klären zu können. Bei Baubeginn im Jahr 1997 hätte er leicht das Doppelte der heutigen Miete kassieren können, antwortete er dem Beamten, aber damals sei noch nicht klar gewesen, dass der Münchener Flughafen eine zusätzliche Startbahn bekommen und die Wohnung deshalb in der Einflugschneise liegen würde. Wegen des Fluglärms könne er eben nicht mehr als 800 Euro Miete verlangen.
Das Finanzamt aber blieb bei seiner Haltung und schaltete zusätzlich sogar die Steuerfahndung ein. Nun droht dem Familienvater auch noch ein Prozess wegen Steuerhinterziehung, weil er den Fiskus vorsätzlich geleimt haben soll.
© manager magazin 2/2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH