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13.11.2007
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Kündigung

Fairfeuern

Von Helene Endres

3. Teil: "Gespräch mit dem restlichen Team"

Keinesfalls darf der Chef das Trennungsgespräch zu lange hinauszögern. Sonst wächst die Gefahr, dass die bevorstehende Entlassung schon gerüchteweise durch die Gänge wabert. Muss doch eine Kündigung vorher mit Vorgesetztem, Personalabteilung und Betriebsrat abgesprochen sein. Dabei sollten auch arbeitsrechtliche Einschränkungen sorgfältig abgeklopft werden. Denn die Entlassung wird zum kompletten Desaster, wenn der Mitarbeiter sagt: Nein, ich bleibe - und damit vor Gericht durchkommt.

Arbeitsrecht in Kürze: Nur so ist eine Kündigung gültig


Einfach so jemanden entlassen - das geht in Deutschland nicht. Man braucht gute Gründe für eine ordentliche Kündigung. Juristen unterscheiden zwischen einer personenbedingten (etwa bei langer Krankheit), einer verhaltensbedingten (etwa bei Leistungsmängeln oder ungenehmigten Nebentätigkeiten) und einer betriebsbedingten Kündigung (etwa bei Stilllegung der Firma).

Fristlos gefeuert werden kann nur, wer sich schwere Fehler geleistet hat; zum Beispiel stiehlt oder Dienstgeheimnisse verrät.

In jedem Fall muss die Entlassung vorher mit dem Betriebsrat abgestimmt sein und schriftlich erfolgen mit leserlicher Unterschrift; SMS oder E-Mail sind ungültig. Für bestimmte Personengruppen wie Schwerbehinderte oder Schwangere gilt ein erhöhter Kündigungsschutz.
Spätestens dann ist die Entlassung Topthema in der Abteilung. Folge: Die Produktivität sinkt und das Ansehen des Chefs gleich mit. Es folgen weitere arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, die Zeit, Geld und Nerven kosten. Und am Ende hat man womöglich einen Aufwiegler in der Truppe.

Nicht nur in diesem Extremfall muss eine Führungskraft die Nähe zum verbleibenden Team suchen: Wer die Kollegen jetzt sitzen lässt und schweigend hofft, dass die Arbeit schon irgendwie gemacht wird, erreicht nur eines: Demotivation und Unsicherheit, auch über den Arbeitsplatz. Dies führt oft dazu, dass sich die guten Mitarbeiter eine neue Stelle suchen - und die ohnehin dezimierte Abteilung noch zusätzlich schwächen.

"Zu einer Trennung gehört immer auch das Gespräch mit dem restlichen Team", so Trainerin Kämper-Laube. Die Mitarbeiter sollten um die Hintergründe und Zusammenhänge der Personalie wissen - was dies für ihre Arbeit bedeutet und ob weitere Einschnitte zu erwarten sind, natürlich ohne die Persönlichkeitsrechte des Entlassenen zu verletzen. "Und es findet wie bei privaten Verlusten auch bei den Kollegen ein Trauerprozess statt. Dies wird nicht gesehen und ist auch nicht erwünscht", so Kämper-Laube.

Insolvenzverwalter Prager hat seine eigene Art entwickelt, den Stress zu verarbeiten. Wenn er Kündigungen aussprechen muss wie neulich, als ein 58-Jähriger seine Frau mitgebracht hatte und anfing zu weinen. "Das steckt man nicht so einfach weg", sagt Prager. Er vergleicht dann seinen Job mit dem eines Unfallchirurgen. Nach dem Motto: lieber von einem Bein trennen, als den ganzen Menschen sterben zu lassen.

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