Von Sven Böll und Jonas Hetzer
Erfolgsnachweise fordern
Woran Sie unseriöse Anlegeranwälte erkennen
Dubiose Werbemethoden: Wenn Sie unaufgefordert Post von einer Kanzlei bekommen, klären Sie, wie die Juristen an Ihre Adresse gekommen sind. Sollten Ihre Daten aus der Kartei des Finanzvertriebs stammen, der Ihnen die verlustträchtigen Anlagegeschäfte ursprünglich verkauft hat, ist Vorsicht geboten - vor allem dann, wenn die Anwälte Klagen gegen die Mitarbeiter des Vertriebs ausschließen.
Klare Fokussierung: Prüfen Sie auf der Homepage, welche Schwerpunkte die Kanzlei außer dem Kapitalanlagerecht hat und wie viele Anwälte sie beschäftigt. Zweifel sind dann angebracht, wenn sich wenige Anwälte um viele Fachgebiete kümmern.
Eindeutige Positionierung: Lassen Sie sich zusichern, dass die Juristen nur Anleger vertreten und nicht für potenzielle Prozessgegner wie Banken und Finanzvertriebe arbeiten - diese Bedingung sollte auch für Fälle gelten, die mit Ihrem nichts zu tun haben.
Nachweisbare Erfolge: Die Kanzlei sollte Ihnen etwa durch Vorlage von Urteilen glaubhaft machen können, wie hoch der Anteil der von ihr gewonnenen Prozesse ist. Entscheidend ist zudem, wie viel Geld die Mandanten durch Urteile oder Vergleiche zurückbekommen haben.
Keine Gebührenschinderei: Seriöse Anwälte treiben ihre Mandanten nicht in aussichtslose, aber teure Prozesse. Vor Einreichung einer Klage sollten Sie sich daher ein klares Bild davon machen, wie realistisch die Durchsetzung Ihrer Forderungen vor Gericht ist. Geben Sie sich nicht mit Anwaltsfloskeln wie "Denen zeigen wir es schon" zufrieden, denn als Kläger müssen Sie dem Angeklagten konkrete Fehler nachweisen. Bedenken Sie, dass Ihr Klagegegner im Vorteil ist, denn die Abwehr von Ansprüchen ist leichter als deren Durchsetzung. Und schon bei einem Streitwert von 20.000 Euro bleiben Sie bei Misserfolg auf mehreren tausend Euro Gebühren sitzen.