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23.04.2007
 

Haftstrafen

Karriere aus dem Knast

Von Helene Endres

Immer häufiger wandern Manager vom Schreibtisch auf die Anklagebank, in Untersuchungs- oder Strafhaft: Peter Hartz, Alexander Falk, Thomas Ganswindt, Andreas von Zitzewitz, Klaus Volkert. Welche Möglichkeiten haben Führungskräfte, ihre Geschäfte vom Gefängnis aus zu leiten?

Bodo Schnabel saß im Büro, als der Nachbar ihn anrief: Die Polizei versuche gerade, Schnabels Haustür aufzubrechen. Der Gründer und Chef von Comroad ließ alles liegen, fuhr nach Hause und öffnete der Polizei.

Nur Papier und Stift: Ein Antrag auf die Benutzung eines Laptops kann Wochen dauern - Handys sind verboten
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Nur Papier und Stift: Ein Antrag auf die Benutzung eines Laptops kann Wochen dauern - Handys sind verboten

Durchsuchungsbefehl, ob er mit aufs Präsidium käme, ein paar Fragen beantworten, sagten die Beamten. Es folgten Untersuchungshaft, Verurteilung, drei Jahre Knast. Die Strafe dafür, dass Schnabel den Umsatz der Comroad AG mit gewaltigen Luftbuchungen aufgeblasen hatte.

Ein Einzelfall? Keineswegs: Immer häufiger passiert es, dass Manager vom Schreibtischstuhl auf die Anklagebank, in Untersuchungs- oder Strafhaft kommen: Peter Hartz, Alexander Falk, Thomas Ganswindt, Andreas von Zitzewitz, Klaus Volkert. Männer wie sie (Frauen so gut wie nie) werden mitten aus dem Arbeitsleben gerissen für Delikte, die von der Justiz mittlerweile hart bestraft werden: Korruption, Untreue, Steuerbetrug.

Jetzt sitzen sie in einer kargen Zelle, keiner hört auf ihr Kommando, und sie fragen sich: Was passiert nun mit der Firma? Wie geht es weiter? Kann ich den Laden einigermaßen über Wasser halten, solange ich im Knast bin?

Fest steht: In der Untersuchungshaft ist es mühsam, seiner Arbeit nachzugehen. Denn der Manager wird bewusst aus dem Verkehr gezogen, damit er nicht, während die Ermittlungen gegen ihn laufen, noch kurz Bilanzen schönt, Akten schreddert oder Mitarbeiter auf Alibis einschwört.

Deshalb ist an der Zellentür lediglich der berühmte eine Anruf beim Anwalt gestattet, dann wird das Handy abgenommen. Der Einzige, der noch uneingeschränktes Besuchsrecht hat, ist der Verteidiger. Immerhin kann der Beschuldigte mit ihm ohne Überwachung sprechen, auch über die Firma. Er darf seinen Verteidiger beispielsweise beauftragen, einen Interimsmanager zu suchen oder fallrelevante Dokumente aus der Firma mit ins Gefängnis zu bringen. Die darf der Inhaftierte auch mit in seine Zelle nehmen, um seine Verteidigung vorzubereiten.

Ein Laptop, natürlich ohne Internetanschluss, kann ebenfalls beantragt werden oder eine Schreibmaschine. "In der Praxis schaut das dann aber oft schwierig aus: Anträge können Wochen dauern - und jeder hofft ja, so schnell wie möglich wieder draußen zu sein. Deshalb bleibt den meisten erst mal nur, was sie immer sofort bekommen: Papier und Stift", sagt der Mainzer Strafverteidiger Volker Hoffmann.

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