Von Jonas Hetzer
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Mit welchen Investments Anleger keine Quellensteuer zahlen
Seit Juli 2005 kassieren Banken in Belgien, Luxemburg, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz von EU-Bürgern Quellensteuer auf Zinseinkünfte. Die Abgabe ist jedoch leicht zu umgehen:
Anleihen: Zinsen auf Papiere, die vor dem 1. März 2001 begeben und nach dem 1. März 2002 nicht aufgestockt wurden, so genannte Grandfathered Bonds, sind bis Ende 2010 steuerfrei.
Zertifikate: Wird den Anlegern keine Kapitalgarantie eingeräumt, ist auf die Erträge keine Zinsmaut fällig.
Fonds: Investiert das Management nur bis zu 40 Prozent in Anleihen, werden keine Abzüge fällig, vorausgesetzt, die Erträge bleiben im Fonds und werden neu angelegt. Schüttet der Fonds seine Zinseinkünfte aus, darf der Rentenanteil des Depots nicht über 15 Prozent liegen. Fonds, die nur in Grandfathered Bonds oder ausschließlich in Aktien investieren, bleiben ohne Abschläge.
Lebensversicherungsmäntel: In Luxemburg und Liechtenstein können Anleger große Wertpapierdepots in eine Lebensversicherung umwandeln. Auf Zinsen ist dann keine Quellensteuer zu zahlen.
Gesellschaften und Stiftungen: Millionenvermögen lassen sich leicht von der Zinssteuer befreien. Denn die Abgabe wird nur von so genannten natürlichen Personen einbehalten, also von Anlegern aus Fleisch und Blut. Gehören die Kapitalanlagen aber einer vermögensverwaltenden Gesellschaft oder einer Stiftung, geht der Fiskus leer aus. Wem wiederum die Erträge der Gesellschaft oder Stiftung zustehen, ist unerheblich.