Von Jonas Hetzer
Im September 2005 erhielt Martens einen Steuerbescheid, der ihm eine Steuerschuld in Höhe von 15 Millionen Euro attestiert. Im Bewusstsein, nichts Unrechtes getan zu haben, verweigerte er die Zahlung.
Wenig später erhöhten die Steuereintreiber den Druck. Mit einer Kontenabfrage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verschafften sie sich einen detaillierten Überblick, bei welchen Banken Martens, seine Frau und sein Bruder Kontoverbindungen unterhielten. Sämtliche Guthaben wurden gepfändet, woraufhin Martens' Banken Kreditlinien kündigten, EC- und Kreditkarten sperrten.
Noch ist das Verfahren nicht abgeschlossen, noch ist unklar, ob Martens tatsächlich hätte Steuern zahlen müssen. Seine Lehre aus der überfallartigen Attacke des Fiskus hat er jedoch bereits gezogen. Er wickelt seine Geschäfte nicht mehr über deutsche Konten ab - sämtliche Deals laufen nun über seine Bankkonten in Zürich. Völlig legal und weitestgehend sicher vor dem Zugriff der deutschen Finanzbehörden.
Aktion - Reaktion. Mit immer rabiateren Methoden versucht der Steuerstaat, sich Zugriff auf das Geld der Bürger zu verschaffen. Und die antworten auf die Attacken mit der Flucht ins Ausland. Die Angst, plötzlich wie Michael Martens vor gesperrten Konten zu stehen, führt dazu, dass die Leute ihr Vermögen über die Grenze schaffen.
"Anders als bei den großen Fluchtbewegungen der Vergangenheit geht es den meisten nicht darum, ihre Steuerzahlungen zu reduzieren", sagt der Hamburger Steueranwalt Ulrich Gerken: "Die meisten geben ihre ausländischen Konten ganz offen bei der Steuererklärung an. Ihnen geht es darum, kein gläserner Bürger zu sein und ihr Geld vor unberechtigten Zugriffen zu schützen."
Solche Befürchtungen scheinen keineswegs unbegründet zu sein. Seit April 2005 können die Finanzämter bei der BaFin abfragen, bei welchen Banken ein Steuerzahler Konten oder Depots unterhält. Seither bleibt kein inländisches Konto mehr unentdeckt, können die staatlichen Geldeintreiber beinahe unbegrenzt zuschlagen.
Im vergangenen Jahr machten die Behörden 62.000-mal von ihrer neuen Waffe Gebrauch. Nur allzu oft aber haben sich die Beamten beim Spitzeln nicht an die Regeln gehalten. Neun von zehn Kontenabfragen, das ergaben etwa Stichproben in Nordrhein-Westfalen, wurden nicht hinreichend begründet.
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