Von Jonas Hetzer
Den notwendigen Sozialplan für den Stellenabbau ließ die Bank von einer Anwaltskanzlei mit den Arbeitnehmern aushandeln. Die beauftragte Sozietät war Buse Heberer Fromm. Das Mandat soll von Köllers Kollegen mehr als 50.000 Euro Honorar gebracht haben.
Von Köller behauptet, von einem Interessenkonflikt könne keine Rede sein. Denn als so genannter Off Counsel sei er nicht an den Erträgen der Kanzlei beteiligt. Und beim Auswahlprozess habe er keinen Einfluss genommen.
Ausschlaggebend für die Auftragsvergabe sollen nicht persönliche Bande, sondern zwei zentrale Kriterien gewesen sein: Kosten und Expertise. Da wundert es Fachleute allerdings, dass sich Buse Heberer Fromm mit ihrem Angebot gegen zwei renommierte Sozietäten durchsetzen konnte; gilt die Kanzlei doch nicht als eine der ersten Adressen für Arbeitsrecht.
Doch selbst wenn alles korrekt gelaufen ist - der Vorgang bleibt fragwürdig. Zumal für einen Manager, der schon mal mit Moral argumentiert.
Etwa wenn es darum geht, den Inhabern von Genussscheinen und stillen Teilhabern der AHBR einen Großteil der Bilanzverluste aus dem vergangenen Jahr in Höhe von über einer Milliarde Euro aufzubürden.
Die Empörung der Investoren, die dadurch rund drei Viertel ihres Einsatzes verlieren könnten, ist für von Köller offenbar unverständlich. Denn aus "moralischer Sicht", sagte er vor einigen Wochen, sei ihr Opfer schließlich ein Beitrag zur gerechten Lastenverteilung.
Die Früchte der AHBR-Sanierung verteilt er an andere.
© manager magazin 5/2006
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