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manager magazin



12.05.2006
 

WAZ

Los, Kohle her!

Von Klaus Boldt

5. Teil: Die Angelegenheit spitzt sich zu

All dies muss man wissen, um die Kampf- und Konfliktbereitschaft Grotkamps zu verstehen, aber auch den Widerstand, auf den er stößt. Denn nicht nur den Zweig der Brosts versetzte Grotkamps wiederholter Widerstand in Wallung - auch Schwägerinnen schäumten: Die FFG, die den gebündelten Willen der Funkes repräsentieren soll, wurde eine echte Erregungsgemeinschaft. Der Neffe und Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner (58) faucht, Onkel Günther "sucht die Konfrontation ganz bewusst. Wir werden von ihm in fast allen Fragen blockiert".

Stephan Holthoff-Pförtner: Der Prominentenanwalt sagt, Günther Grotkamp suche ganz bewusst die Konfrontation
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DPA

Stephan Holthoff-Pförtner: Der Prominentenanwalt sagt, Günther Grotkamp suche ganz bewusst die Konfrontation

Als gäbe es das Einstimmigkeitsprinzip nicht, setzten sich die FFG-Gesellschafter Holthoff und Schubries zuletzt über den Willen der Grotkamps hinweg. Petra Grotkamp klagt, "dass meine Schwestern und auch mein Neffe nicht mehr dem Willen meines Vaters folgen".

Nachdem ihre Bemühungen, den Streit mit ihren Schwestern gütlich zu regeln, gescheitert waren, bat sie den Hamburger Rechtsprofessor Karsten Schmidt, Präsident der Bucerius Law School, um ein Gutachten. Und der stellte ein Attest aus, wonach die Gesellschafteranteile der Funke-Gruppe gesamthänderisch in der FFG gebunden lägen, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Und dort gilt grundsätzlich das Einstimmigkeitsprinzip.

Auf ihre Schwestern wirkte die Expertise wenig überzeugend. Sie rechneten wohl auch nicht damit, dass ihre kleine Schwester sie vor Gericht bringen und das heilige Prinzip einklagen würde.

Tatsächlich erging am 13. Dezember 2005 vom Landgericht Essen ein - wenngleich noch nicht rechtskräftiges - Urteil, das Grotkamps Klage in wesentlichen Punkten stattgab. Schubries und Holthoff wollen in die Berufung gehen.

Die Weiterungen gestalten sich kompliziert, die Angelegenheit spitzt sich zu. Gesetzt den Fall, dass gegen den Willen der Grotkamps nichts laufen darf in der FFG und gegen den Willen der FFG auch nichts bei der WAZ selbst: War die Verteilung der RTL-Gelder dann illegal? Ergeben sich, Gott bewahre, Rückzahlungspflichten in Millionenhöhe?

Einiges spricht dafür, dass beim süffigen Vermögensbildungsprogramm möglicherweise auch gegen eine schriftliche Vereinbarung der Verlagsgründer Brost und Funke verstoßen wurde, derzufolge Verkaufserlöse - wie der von RTL - nicht ausgeschüttet werden dürfen.

Die Ereignisse rufen bei Betrachtern unterschiedliche Wertungen hervor. Grotkamp-Gegner glauben, einer eleganten Darbietung beigewohnt zu haben: "Alles lief ganz sauber ab. Auch die Geschäftsführung war ja daran interessiert, dass die Millionen aus der Kasse verschwanden. Denn sie hätte den Eignern sonst eine marktübliche Verzinsung ihrer Einlage garantieren müssen."

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