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27.05.2005
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Managerhaftung

Nur redliche Chefs sind gute Chefs

Von Peter Rölz

Fehler, zum Beispiel bei Ad-hoc-Mitteilungen, können für Führungskräfte künftig teuer werden. Denn im Ernstfall wird die Beweislast zu Gunsten des Anlegers umgekehrt.

Manager leben heute gefährlicher. Weil Fälle wie Holzmann, Mannesmann oder EM.TV das Vertrauen der Anleger in die Integrität der Unternehmensführung und damit zugleich das Vertrauen in den Kapitalmarkt tief erschüttert haben, sollen Unternehmenslenker künftig stärker zur Verantwortung gezogen werden.

Ausweitung der Haftung: Fehler können für Manager künftig teuer werden
DPA

Ausweitung der Haftung:
Fehler können für Manager künftig teuer werden

Die Zeiten, da Manager mit ihrem Privatvermögen grundsätzlich nur im Innenverhältnis des Unternehmens für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen haften, dürften bald vorbei sein.

Einen ersten Schritt für die Ausweitung der Managerhaftung ist der Bundesgerichtshof gegangen. Der Zweite Senat hat im Juli letzten Jahres in drei Grundsatzurteilen entschieden, dass Vorstandsmitglieder für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung haften.

Geklagt hatten Anleger, die auf Grund falscher Ad-hoc-Mitteilungen Schadensersatz gegen ein mittlerweile insolventes Unternehmen des Neuen Marktes und dessen Vorstände geltend gemacht haben. Nach Auffassung der Richter ist bereits die unlautere Beeinflussung des Publikums des Sekundärmarktes durch grob falsche Ad-hoc-Mitteilungen als Indiz für die erforderliche Sittenwidrigkeit zu werten.

Erhebliche Konsequenzen hat diese Rechtsprechung auch für die Frage der Haftung von Organmitgliedern bei Unterlassung von Ad-hoc-Mitteilungen in den Fällen, in denen ein Unternehmen seiner Pflicht, eine ad-hoc-pflichtige Tatsache mitzuteilen, nicht nachkommt.

Ein Schadensersatzanspruch ist nun immer dann möglich, wenn ein grob leichtfertiges, gewissenloses Verhalten die Anleger in die Irre führt. Diese Rechtsprechung erleichtert es den Anteilseignern - etwa im Fall einer Insolvenz -, Vorstände und Geschäftsführer persönlich in Anspruch zu nehmen.

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