Von Wolfgang Hirn und Claus G. Schmalholz
Verfahren: Angestellte Manager, die nicht Vorstand oder Geschäftsführer sind, können vor das Arbeitsgericht ziehen. Dort wird relativ zügig verhandelt; der mündliche Termin ist oft schon sechs bis acht Wochen nach Klageerhebung.
Vorstände oder Geschäftsführer brauchen eine Zusatzversicherung.
Geschäftsführer und Vorstände müssen beim Landgericht Klage gegen eine Kündigung einreichen. Hier kann das Verfahren bis zum ersten Urteil durchaus eineinhalb Jahre währen.
Kosten: Die Kosten für einen Kündigungsschutzklage richten sich nach dem Streitwert, der in der Regel drei Bruttomonatsgehälter beträgt, bezogen auf das Jahreseinkommen.
Bei Vorständen und Geschäftsführern ist die Vergütung bis zum nächstmöglichen Ende der Vertragslaufzeit maßgebend. Beim Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. In der zweiten Instanz, beim Landesarbeitsgericht, zahlt der Verlierer die Kosten allein.
Geschäftsführer und Vorstände müssen die Gerichtskosten am Landgericht vorstrecken, bei einem Streitwert ab 200.000 Euro sind das etwa 5000 Euro. Eine normale Rechtsschutzversicherung gilt nur für Arbeitnehmer. Für Geschäftsführer oder Vorstände ist eine Zusatzversicherung notwendig.
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