Von Eva Buchhorn und Klaus Werle
Schützen Sie Ihre Interessen
Arbeitsrechtler Stefan Röhrborn nennt fünf Risikoklauseln, die in den Anstellungsvertrag jedes Managers gehören.
Transparente Spesenregelung: Verzichten Sie auf das Diensthandy, sonst müssen Sie im Konfliktfall jede jemals gewählte Telefonnummer rechtfertigen. Vereinbaren Sie stattdessen lieber eine Pauschale über die Erstattung von Dienstgesprächen vom Privathandy.
Change of Control: Halten Sie im Vertrag fest, dass Sie sich nach einer Übernahme dem Trennungswunsch der neuen Eigentümer unverzüglich beugen werden - natürlich gegen eine angemessene Abfindung.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Das Verbot, bei einem Konkurrenzunternehmen anzuheuern, sollte auf höchstens zwei Jahre befristet sein. Ältere Manager können sich ihre Wechseloptionen gegen eine entsprechende Versorgungszusage abkaufen lassen.
Unverfallbarkeit der Altersversorgung: Betriebliche Versorgungsansprüche können Ihnen laut Gesetz erst nach fünf Jahren nicht mehr genommen werden. Wollen Sie Ihre Anwartschaften für den Fall eines früheren Ausscheidens sichern (am besten "ab sofort"), legen Sie dies vertraglich fest.
André ZelckD&O-Versicherung: Dringen Sie zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen auf Aufnahme in die Gruppenhaftpflicht Ihres Arbeitgebers (Directors & Officers-Versicherung). Für Topmanager ist die D&O-Police ein Muss, aber auch das obere Mittelmanagement sollte sich registrieren lassen.