05.07.2004
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Amnestie

Billiger Ablass

Von Jonas Hetzer und Dietmar Palan

Durch die seit Jahresanfang gültige Steuer-Amnestie kann jeder, der zwischen Anfang 1993 und Ende 2002 zu wenig an das Finanzamt überwiesen hat, noch bis zum 1. April 2005 seine Missetat bereinigen. Und das mitunter zu sehr attraktiven Konditionen.

Die Nachzahlungen fallen oft niedriger aus als bei einer regulären Nachversteuerung von Einkünften. Um den Ablass-Brief vom Fiskus zu bekommen, müssen die Delinquenten eine "Strafbefreiende Erklärung" abgeben und die fällige Summe umgehend zahlen. Da die Regelungen im Detail sehr komplex sind, sollten Betroffene aber unbedingt den Rat eines Steuerexperten einholen.


Börsengewinne

  Frankfurter Börsenbulle:  Symbol für steigende Aktienkurse
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DPA

Frankfurter Börsenbulle: Symbol für steigende Aktienkurse

Die Steuer-Sünde:
Ein Anleger hat im Börsenboom 1999/2000 für 100.000 Euro Aktien verschiedener Firmen vom Neuen Markt gekauft. Kein Papier hielt er länger als einige Wochen, bevor er es wieder losschlug. Insgesamt erzielte er einen Verkaufserlös von 200.000 Euro. Gewinn aus den Spekulationen: 100.000 Euro. Nach aktuellem Recht hätte er die Einkünfte versteuern müssen.

Die Amnestie-Kosten:
Die Nachzahlung an das Finanzamt bemisst sich nach den Gewinnen, nicht wie vielfach vermutet nach dem gesamten Verkaufserlös. Von den 100.000 Euro Gewinn muss der Anleger 60 Prozent (60.000 Euro) versteuern. 25 Prozent dieser Summe - 15.000 Euro - bekommt Hans Eichel.


Auslandskonto

Die Steuer-Sünde:
Ein Unternehmer hat 1988 ein Anleihendepot bei einer schweizerischen Privatbank in Zürich eingerichtet. In dieser Zeit erzielte er Zinseinkünfte in Höhe von 150.000 Euro, die er dem deutschen Fiskus verschwiegen hat.

Die Amnestie-Kosten:
Relevant für die Beichte bei Hans Eichel sind lediglich Kuponzahlungen in Höhe von 100.000 Euro, die der Steuerflüchtling nach 1993 kassiert hat. Steuerschulden aus den Vorjahren sind bereits verjährt. Bei der Berechnung der fälligen Nachzahlung werden 60 Prozent, also 60.000 Euro zugrunde gelegt. Von dieser Summe sind 25 Prozent - 15.000 Euro - an das Finanzamt zu überweisen.


Erbschaft

Die Steuer-Sünde:
Eine Architektin bekam im Oktober 2002 von ihrem verstorbenen Taufpaten ein millionenschweres Vermögen vermacht. Darunter auch Goldbarren im Wert von 100.000 Euro. In ihrer Steuererklärung hat die Frau das geerbte Edelmetall jedoch verschwiegen.

Die Amnestie-Kosten:
Die Steuersünderin kommt äußerst günstig davon. Lediglich 20 Prozent des verheimlichten Nachlasswertes bilden die Bemessungsgrundlage für die Nachzahlung an den Staat. Von diesen 20.000 Euro muss die Erbin 25 Prozent - 5000 Euro - an das Finanzamt überweisen, um nicht mehr wegen Steuerhinterziehung belangt werden zu können.


Literaturhinweis: Michael Sell, Margret Schencking, Ulrich Derlien: "Die Steueramnestie 2004/2005", Schäffer Poeschel 2004.


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