05.07.2004
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Steuern

Eichels kleiner Horrorladen

Von Jonas Hetzer und Dietmar Palan

7. Teil: Der Steuerverdruss nimmt zu

Der Steuerverdruss nimmt zu

In den kommenden Monaten steht eine Reihe von Regeln auf dem richterlichen Prüfstand. Der Bund der Steuerzahler treibt derzeit 16 Musterprozesse gegen verfassungsrechtlich bedenkliche Vorschriften voran.

Doch selbst wenn die Klagen durchgehen - am täglichen Steuerirrsinn in den Finanzämtern wird sich aus zwei Gründen wenig ändern.

Erstens müssen die Beamten die Richtersprüche erst befolgen, wenn sie im Bundessteuerblatt veröffentlicht wurden - was sich über Jahre hinziehen kann. Und zweitens kann der Bundesfinanzminister Urteile, die ihm nicht passen, per Nichtanwendungserlass fast wirkungslos machen und so die von den obersten Steuerrichtern gerügten Regeln praktisch wieder in Kraft setzen - ganz so, als hätte es nie ein Urteil gegeben. Über 40 Bundesfinanzhof-Sprüche hat Hans Eichel in den vergangenen fünf Jahren auf diese Weise kassiert.

Die Folge: immer neue Prozesse. Rund 77.000 Verfahren sind bei deutschen Finanzgerichten anhängig.

Und manchmal kommt die Hilfe der Richter zu spät. Wie etwa bei dem Geschäftsführer eines Möbelherstellers. Als er vom Finanzgericht in Münster bescheinigt bekam, stets ausreichend Steuern abgeführt zu haben, saß er bereits im Knast. Zwei Jahre zuvor hatte das Landgericht Bielefeld den Manager in einem Strafprozess wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis geschickt. Das Urteil war bereits rechtskräftig.

Doch selbst wenn der Finanzminister einmal klein beigibt und dem Steuerzahler entgegenkommt - wie im Streit um die vor der Zinssteuer ins Ausland gebrachten Milliardensummen - geht es nicht ohne unerwünschte Nebenwirkungen ab.

Anstatt wie beabsichtigt nur das Schwarzgeld der Deutschen von Schweizer und Luxemburger Konten zurückzuholen, profitieren nun auch ganz andere Leute von den Regeln des Amnestiegesetzes. Bauunternehmer etwa, die über Jahre hinweg Schwarzarbeiter beschäftigt haben, oder Handwerker, die ihre Dienstleistungen ohne Quittung abrechnen.

Das Angebot für die ganz legale Schwarzgeldwäsche ist großzügig: Im besten Fall werden nur 5 Prozent der dem Fiskus verschwiegenen Einkünfte kassiert. Auf die in solchen Fällen üblichen Verzugszinsen verzichtet der Fiskus sogar komplett.

Der merkwürdige Effekt: Es gibt Steuerzahler, die, wenn sie sich als Steuerhinterzieher bezichtigen, deutlich günstiger davonkommen, als wenn sie nachzuweisen versuchen, dass sie den Fiskus nicht betrügen wollten, sondern nur versehentlich Fehler gemacht haben.

"Wo ich früher vor Gericht versucht hätte, die Unschuld meiner Mandanten zu beweisen, rate ich inzwischen, auch über eine Selbstbezichtigung nachzudenken", erklärt der Münchener Steuerstrafverteidiger Jan Olaf Leisner. "Wer sich selbst kriminalisiert, kommt günstiger davon - das ist Steuerrecht paradox."


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