Donnerstag, 9. Februar 2012, 02:45 Uhr

manager magazin



05.07.2004
 

Steuern

Eichels kleiner Horrorladen

Von Jonas Hetzer und Dietmar Palan

Unverständliche Gesetze, Beamtenwillkür und überforderte Gerichte - der deutsche Fiskus ist zu einem kaum kontrollierbaren Monster mutiert. manager magazin sagt, wo Anlegern Ärger mit den Steuerbehörden droht.

Wenn Rosemarie Portner sich in ihrem Leben mit etwas so richtig ausgiebig beschäftigt hat, dann ist es das deutsche Steuerrecht. Die Rheinländerin hat ihre Doktorarbeit über die Besteuerung von Aktienoptionen geschrieben, sie hat unter Theo Waigel im Finanzministerium Steuergesetze formuliert und arbeitet heute in einer renommierten Bonner Steuerkanzlei.

  Gieriger Fiskus:       Ordnungswahn:  Das deutsche Steuerrecht umfasst 118 Gesetze, 87 Verordnungen und knapp 100.000 Verwaltungs- vorschriften.     Prozessflut:  Die Steuerzahler wehren sich. Rund 77.000 Verfahren sind bei Finanzgerichten anhängig.     Ministerwut:  In den vergangenen fünf Jahren hat Finanzminister Hans Eichel über 40 zumeist bürgerfreundliche Entscheidungen des Bundesfinanzhofs mit einem Nichtanwendungserlass ausgehebelt.
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Gerd Huss

Gieriger Fiskus:

Ordnungswahn: Das deutsche Steuerrecht umfasst 118 Gesetze, 87 Verordnungen und knapp 100.000 Verwaltungs- vorschriften.

Prozessflut: Die Steuerzahler wehren sich. Rund 77.000 Verfahren sind bei Finanzgerichten anhängig.

Ministerwut: In den vergangenen fünf Jahren hat Finanzminister Hans Eichel über 40 zumeist bürgerfreundliche Entscheidungen des Bundesfinanzhofs mit einem Nichtanwendungserlass ausgehebelt.

Rosemarie Portner glaubte also, viel über die Materie zu wissen; auf jeden Fall genug, um sich mit der Finanzbürokratie anlegen zu können. Der Anlass: Die 52-Jährige mochte partout nicht einsehen, dass sie die 42.000 Euro Renovierungskosten für ihre vermietete Eigentumswohnung nicht sofort voll auf ihre Steuerschuld anrechnen konnte. Die Finanzbeamten meinten, sie könne die Summe nur über 50 Jahre verteilt steuermindernd geltend machen und beriefen sich dabei auf lange Jahre ausgeübte Sitten und Amtsgebräuche. Die Juristin zog mit ihrer Steuerakte vor Gericht. Das war Anfang 1998.

Seither führen Frau Portner und die Herren aus der Finanzbehörde einen erbitterten Kleinkrieg.

Im Herbst 2001 schien die Juristin die Oberhand zu gewinnen. Die Richter des Bundesfinanzhofs, Deutschlands höchste Instanz in Steuerfragen, hatten in zwei ähnlichen Fällen die langjährige Verwaltungspraxis für rechtswidrig erklärt und deutlich höhere Steuergutschriften für die Renovierungskosten vermieteter Wohnungen zugelassen.

Die Urteile halfen der Bonner Juristin allerdings nicht weiter. Da die Urteile noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht waren, konnten die Finanzbeamten weiter auf stur schalten. Auch als die Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg die Urteile per Verwaltungsdekret umzusetzen begannen, rückte die Bonner Behörde nicht von ihrer Verweigerungshaltung ab.

Diesmal allerdings lieferten die Beamten eine völlig neue Begründung: Da die Bundesregierung ein Gesetz vorbereite, dass die Urteile des Bundesfinanzhofes aufheben und die gekippte Verwaltungsanordnung wieder in Kraft setzen sollte, würden bis zum Inkrafttreten der Novelle sämtliche Altfälle ruhen. Ganz nach dem Motto: Wir warten so lange mit der Bearbeitung, bis die Gesetzeslage wieder so ist, dass wir abkassieren können. Das war im Dezember 2002.

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