Von Jonas Hetzer und Dietmar Palan
Sofort handeln!
Wie Anleger den Finanzhaien Paroli bieten können
Kontakt abbrechen: Kommt Ihnen der Verdacht, einem Betrüger aufgesessen zu sein, brechen Sie jegliche Verbindung ab. Die Finanzhaie haben für Ihre Verluste stets eine plausible Entschuldigung parat und werden versuchen, Sie noch ein zweites Mal einzuwickeln. Zudem könnten die Abzocker den Inhalt vermeintlich klärender Gespräche oder Ihres Briefverkehrs später bei Gericht als Beleg dafür vorweisen, dass Sie über die Tücken des Investments hinreichend aufgeklärt wurden.
Anwalt konsultieren: Lassen Sie sich von einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Juristen beraten. Schildern Sie ihm, wie Sie geködert wurden. Anhand des Hergangs und mithilfe von schriftlichen Unterlagen wie dem Verkaufsprospekt oder Depotauszügen können Kapitalmarktrechtler schnell erkennen, ob Sie Opfer eines Schwindlers geworden sind - und ob sich der Gang vor Gericht lohnen könnte.
Klage einreichen: Verlieren Sie keine Zeit! Zwar müssen sich die meisten der halbseidenen Finanzvermittler parallel zu ihren Schadensersatzprozessen auch vor einer Strafkammer wegen Betrugs verantworten. Warten Sie den Ausgang eines Strafprozesses aber nicht in der Hoffnung ab, das Verfahren könnte neue Beweise ans Tageslicht bringen. Das Risiko ist zu groß. Denn in Strafprozessen wird oft nur ein Teil der Betrügereien abgeurteilt. Geprellte Anleger aber, deren Fälle in dem Richterspruch unberücksichtigt bleiben, haben es in solchen Fällen anschließend oft schwer, ihre Ansprüche doch noch vor Gericht durchzusetzen. Zudem gilt, auch wenn es zynisch klingt: Solange der Schwindler noch in Freiheit ist und seine Geschäfte weiterbetreiben kann, verfügt er über Einnahmen, mit denen er Ihre Forderungen begleichen kann.
Geduld wahren: Viele Anlagehaie lassen sich von Topanwälten vertreten. Richten Sie sich auf einen Gang durch sämtliche Instanzen ein. Verfahren gegen Anlagebetrüger haben in der Vergangenheit oft mehrere Jahre gedauert.