2. Teil: Was bringt die Europa AG?
Was bringt das Modell den Unternehmen?
Europaweit agierende Konzerne können mithilfe der SE ihre Gesellschaftsstruktur kräftig entschlacken.
Sie brauchen zum Beispiel nicht mehr für jedes Land eine eigene Vertriebstochter, die dem jeweiligen nationalen Recht entspricht. Eine europäische Vertriebs-SE könnte in Zukunft überall in der EU Geschäfte betreiben.
Auch grenzüberschreitende Zusammenschlüsse von Unternehmen oder Joint Ventures werden mit der neuen Rechtsform einfacher:
"Zwei Unternehmen aus verschiedenen europäischen Ländern können auf unkomplizierte Weise eine SE als übergeordnete Holding oder als gemeinsame Tochter gründen", sagt Gesellschaftsrechtler Hendrik Riedel von der Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt Goerdeler.
Bislang mussten sich die Unternehmen für das Gesellschaftsrecht eines der beteiligten Länder entscheiden.
Was wird aus der Mitbestimmung?
Der Vereinheitlichung sind Grenzen gesetzt. In vielen Detailbestimmungen muss sich die SE weiterhin nach dem nationalen Recht des Staates richten, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat; zum Beispiel bei der Rechnungslegung und im Fall einer Insolvenz.
Auch die typisch deutsche Pflicht zur Mitbestimmung bleibt erhalten. Im Verwaltungsrat einer monistischen Societas Europaea müssen hier zu Lande ebenso viele Arbeitnehmer vertreten sein wie im herkömmlichen Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft.
Arbeitnehmerrechte sollen, so ist es in der EU-Verordnung festgelegt, durch die neue SE grundsätzlich nicht eingeschränkt werden.
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