Für Unternehmen, die in verschiedenen Staaten der Europäischen Union (EU) tätig sind, gerät die eigene Gesellschaftsstruktur rasch zu einem schwer durchschaubaren Geflecht:
Neue Rechtsform: Die neue Europa AG erleichtert das Auslandsgeschäft
Um in solchen Fällen Abhilfe zu schaffen, hat die EU die Societas Europaea (SE) geschaffen. Diese neuartige Europäische Aktiengesellschaft soll überall in der EU nach ähnlichen Rechtsprinzipien funktionieren.
Wie funktioniert die Societas Europaea?
Ende Februar 2003 hatte das Justizministerium in Berlin ein erstes Gesetzeskonzept vorgelegt, mit dem die EU-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt werden soll.
Wichtigster Punkt: Unternehmen, die eine SE mit Sitz in Deutschland gründen oder eine bestehende Aktiengesellschaft in eine Societas Europaea umwandeln, können zwischen dem herkömmlichen deutschen AG-Modell mit Vorstand und Aufsichtsrat und dem international üblichen so genannten monistischen Modell wählen.
Eine monistische SE wird dem Ministeriumskonzept zufolge von einem Verwaltungsrat geführt, der mindestens ein Mitglied und höchstens 21 Mitglieder umfasst.
Der Verwaltungsrat kann einen Teil seiner Mitglieder oder auch externe Manager als geschäftsführende Direktoren berufen. Diese Direktoren leiten das operative Geschäft der SE.
© manager magazin 4/2003
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