Im Prozess gegen Utz Claassen hat die Verteidigung des Ex-EnBW-Chefs die Staatsanwaltschaft scharf angegriffen. Das Anklagekonstrukt sei "aberwitzig", die Forderung einer Geldstrafe von 450.000 Euro maßlos. "Unser Mandant ist in allen Anklagepunkten freizusprechen", forderte Claassen-Anwalt Steffen Stern.
Karlsruhe - Im Korruptionsprozess gegen Ex-EnBW-Chef Utz Claassen hat die Verteidigung einen Freispruch für den Angeklagten gefordert. In dem Verfahren um die sogenannte WM-Ticketaffäre sagte Rechtsanwalt Steffen Stern am Dienstag vor dem Landgericht Karlsruhe, Claassen habe sich nichts zuschulden kommen lassen. "Unser Mandant ist in allen Anklagepunkten ohne Wenn und Aber freizusprechen", forderte Stern.
Die Verteidigung griff zugleich die Staatsanwaltschaft scharf an und nannte deren Argumentation "aberwitzig". Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 450.000 Euro gefordert. Claassen habe sich in sieben Fällen der Vorteilsgewährung schuldig gemacht.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft schickte der damalige Chef des Energiekonzerns EnBW
Ende Dezember 2005 an sieben hochrangige Politiker per Weihnachtspost Ticketgutscheine für ein Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft 2006, um die Amtsträger in dienstlichen Angelegenheiten zu beeinflussen. Die Anklage sprach von einer verbotenen "Klimapflege". Die Gutscheine hätten "rein rechnerisch" einen Wert von jeweils etwas mehr als 2000 Euro gehabt.
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Die Empfänger der Gutscheine waren Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), der baden-württembergische Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP), vier weitere Landesminister und der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Matthias Machnig (SPD).
Anwalt Stern beharrte darauf, dass die Einladungen Teil des EnBW-Engagements als offizieller WM-Sponsor gewesen seien. "Das Engagement von Unternehmen in Public-Private-Partnership droht angesichts solcher Ermittlungen zum Wagnis zu werden", sagte Stern. Sein Kollege Götz von Fromberg sagte, Großereignisse wie die Fußball-WM seien ohne Unterstützung der Wirtschaft nicht mehr durchführbar: "Das Sponsoring in Deutschland darf nicht an den Pranger gestellt werden."
Der Dritte in der Verteidigerriege, Klaus Menge, wiederholte Claassens Version, die Machnig-Einladung sei ein Versehen gewesen, das bei der hektischen Kartenaktion kurz vor Weihnachten passiert sei. Schon deshalb müsse im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden.
Für den Fall, dass das Gericht nicht freisprechen will, stellten die Verteidiger vorsorglich acht Beweisanträge, nach denen unter anderem Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder, der frühere Bundesinnenminister Otto Schily und Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vernommen werden sollen. Das Urteil wird am 28. November erwartet.
manager-magazin.de mit Material von dpa und ddp
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