Dienstag, 09. Februar 2010, 18:06 Uhr
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25.05.2005

Joachim Funk

Ex-Mannesmann-Aufseher verliert Privilegien

Fünf Jahre ist die Übernahme von Mannesmann durch Vodafone her. Fünf Jahre, in denen dem ehemaligen Chefaufseher von Mannesmann, Joachim Funk, ein Dienstwagen, ein Fahrer und eine Sekretärin zur Verfügung standen. Damit ist nun Schluss.

München - Fünf Jahre nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone Chart zeigen verliert der frühere Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk alle seine Privilegien. Er nutze keine Büroräume mehr im Vodafone-Gebäude und der britische Mobilfunkriese stelle ihm auch keinen Dienstwagen, Fahrer und Sekretärin mehr zur Verfügung, sagte ein Unternehmenssprecher am Mittwoch in Düsseldorf. Er bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung".

Funk im Mannesmann-Prozess, Januar 2004: Autofahren künftig nur noch auf eigene Kosten
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Funk im Mannesmann-Prozess, Januar 2004: Autofahren künftig nur noch auf eigene Kosten

© AP
Diese Abmachung erfolge im gegenseitigen Einverständnis. Dabei gebe es keinen Zusammenhang mit dem Mannesmann-Prozess, der möglicherweise vor einer Neuaufnahme steht.

Die Privilegien waren dem früheren Mannesmann-Chef, der Anfang 2000 bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone noch Chefaufseher des Konzerns war, eigentlich auf Lebenszeit zugesichert worden.

Vodafone will aber trotzdem nicht mehr für Funks Büro, seine Sekretärin, seinen Dienstwagen und seinen Chauffeur bezahlen, wie ein Sprecher des Mobilfunkkonzerns der "Süddeutschen Zeitung" sagte. Für Funks Ansprüche gebe es keine Rechtsgrundlage. Funk hatte sich entschieden, seinen Dienstwagen, eine schwarze Mercedes-Limousine, gegen Bares zu übernehmen.

Funk war im Sommer 2004 im Mannesmann-Prozess vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Prozessbeobachter waren sich aber einig, dass Funk sich im Zuge der Mannesmann-Übernahme noch problematischer verhalten hatte als die anderen Angeklagten.

So hatte Funk Anfang 2000 selbst vorgeschlagen, man solle ihm eine Prämie zahlen, obwohl er zum damaligen Zeitpunkt bereits aus der aktiven Unternehmensführung ausgeschieden war. Zudem hatte Funk zunächst im Präsidium des Aufsichtsrates über die Auszahlungen an sich selbst mit abgestimmt - ein schwerer Formfehler, der von den Wirtschaftsprüfern von KPMG schon damals beanstandet wurde.

Womöglich kommt es für Funk noch dicker: Der Generalbundesanwalt Kay Nehm hält die Freisprüche im Mannesmann-Prozess für falsch und setzt sich für eine Neuauflage des Verfahrens ein. Ob es dazu kommt, könnte der Bundesgerichtshof schon im Herbst entscheiden.


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