Montag, 22. März 2010, 01:33 Uhr
minus plus
09.02.2010

Street-View-Debatte

Brüllen gegen Google

Von Konrad Lischka

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner nennt Google schlimmer als jeden Geheimdienst. Das ist falsch und beispielhaft für die Angstdebatte über die Digitalisierung: Politiker sprechen über Verbote, aber nie über die Abwägung von Grundrechten - und reden damit konsequent am Kern des Problems vorbei.

Es ist in Deutschland keineswegs verboten, im öffentlichen Raum zu fotografieren. Das vergisst man leicht angesichts der Äußerungen von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, die im "Focus" ankündigt, gegen "Aufnahmen von Google" vorzugehen. Glaubt man der Ministerin, sind Googles Straßenfotos derzeit die größte Gefahr für die informationelle Selbstbestimmung deutscher Bürger. Aigner wörtlich: "Kein Geheimdienst würde so ungeniert auf Bilderjagd gehen. Bereits heute besitzt der Suchmaschinen-Konzern Google genauere Personenprofile als jede Regierung dieser Welt."

Spezialkamera: Mit diesen Geräten fotografieren Google-Mitarbeiter deutsche Straßen
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Spezialkamera: Mit diesen Geräten fotografieren Google-Mitarbeiter deutsche Straßen

© DDP
Es gibt gute Gründe, das zu bezweifeln.

Über einen davon muss derzeit das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das von CDU, CSU und SPD durchgeboxte Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Telekommunikationsfirmen, Informationen zu Gesprächen und Datenabrufen per Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Sie protokollieren, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versandt hat.

Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte können auf diese Daten zugreifen, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Die Geheimdienste, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst dürften jederzeit ohne richterliche Anordnung auf die gespeicherten Daten zurückgreifen.

Google spioniert, die Vorratsdatenspeicherer nicht

Keinerlei Widerspruch gab es in den vergangenen Jahren von der Bundesregierung, wenn US-Kollegen nach Datenweitergabe fragten - von Informationen über EU-Bürger und ihre Strafzettel bis hin zur Echtzeit-Weiterleitung aller Bankgeschäfte. Bei der Weitergabe von DNS-Daten zierte sich Berlin allerdings, und teilt diese nur mit EU-Partnern. Ach ja, die teilen dann mit den USA.

Die Vorratsdatenspeicherung und andere Beispiele zeigen also, dass neue Technologien beim Staat - genauso wie bei Unternehmen - neue Begehrlichkeiten wecken. Mehr und mehr Menschen wickeln immer größere Teile ihres Alltags digital ab - sie chatten, recherchieren und vernetzen sich im Web, veröffentlichen Fotos, bestellen Produkte. Suchen nach guten Restaurants, freundlichen Ärzten und nach dem Weg zur nächsten Bushaltestelle. Das Netz überlagert die physische Realität mit einer neuen Informationsebene (Straßenbilder, Navigationsdienste, ortsbezogene Informationen zu Dienstleistern, Bewertungen und Kommentare).

Gibt es ein Gegenstück zum öffentlichen Raum im Netz?

Das hat Vorteile und deshalb verbringen Menschen immer mehr Lebenszeit mit dem Netz. Daraus ergeben sich einige Fragen, die weit komplexer sind als die gerade so heftig debattierte, ob Google nun gut oder böse ist. Zum Beispiel: Wie definieren wir öffentlichen Raum im Netz? Und als Gegenfrage: Wie die Privatsphäre?

Ilse Aigners Kommentare ("flächendeckende Fotoaktion ist nichts anderes als eine millionenfache Verletzung der Privatsphäre", "rechtliche Schritte") klingen, als wäre die sauberste und einfachste Lösung das Verbot des systematischen Fotografierens im öffentlichen Raum.

Nur ist das Fotografieren an sich nicht das Problem - und auch keineswegs illegal. Das deutsche Recht wägt an vielen Stellen die Rechte von Passanten und Hausbesitzern mit denen von Fotografen ab:

  • Wer eine Landschaft oder ein Bauwerk fotografiert und dabei Passanten mit aufnimmt, muss dafür und für die Veröffentlichung der Bilder laut Kunst-Urhebergesetz nicht die Einwilligung des zufällig Abgebildeten einholen.
  • Wer im öffentlichen Raum Kunstwerke fotografiert, die urheberrechtlich geschützt sind, muss sich die Verbreitung der Fotos nicht erlauben lassen (Panoramaprivileg)
  • Wer Herrn Zumwinkels Haus fotografiert hat, als die Staatsanwaltschaft zur Durchsuchung anrückte, konnte sich bei der Veröffentlichung dieser Aufnahmen auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit berufen.

Natürlich lassen sich diese Beispiele nicht auf das flächendeckende Digitalisieren von Straßenzügen übertragen. Aber sie zeigen, dass jede Regelung, was veröffentlicht werden darf und was nicht, gegen konkurrierende Interessen abgewogen werden muss. Das Digitalisieren von Straßenzügen kann man nicht einfach so verbieten. Und ernsthaft kann das auch niemand verlangen, der eine freie Gesellschaft will.


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