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10.09.2003

Deutsche Telekom

Magenta sei mein

Man mag es eigentlich nicht glauben: Aber der Bundesgerichtshof hat die Farbe Magenta als Markenzeichen der Deutschen Telekom bewertet. Damit setzte sich der Konzern gegen seinen Wettbewerber Mobilcom durch.

Bonn - Die Deutsche Telekom Chart zeigen hat sich in einem Rechtsstreit um den Schutz ihrer Werbefarbe Magenta gegen den Konkurrenten Mobilcom durchgesetzt. Das Gericht habe anderen Unternehmen aus der Telekombranche die Nutzung der Farbe wegen Verwechslungsgefahr untersagt, sagte ein Telekom-Sprecher.

  Deutsche Telekom:  Markenzeichen Magenta bestätigt

Deutsche Telekom: Markenzeichen Magenta bestätigt

Mit dem Urteil hat sich die Telekom gegen die Mobilcom AG durchgesetzt, die die Farbe vor einigen Jahren in ganzseitigen Anzeigen verwendet hatte. Konkrete Einzelheiten konnte der Sprecher nicht nennen, da das Urteil noch nicht vorliege. Der Richterspruch sei in der vergangenen Woche ergangen.

Die vorangegangenen Urteile der vorgelagerten Verfahren fielen nicht immer positiv für die Telekom aus. Noch im April dieses Jahres war der Konzern vor dem Düsseldorfer Landgericht mit der Forderung gescheitert, dem Verlag My Favourite Book Publishing Service die Verwendung der Farbe Magenta untersagen zu lassen. Ob nun diese branchenfremden Unternehmen ebenfalls von dem jetzt getroffenen Urteil betroffen sind, ist noch unklar.

Nach Auskunft eines Telekom-Sprechers hat das Unternehmen im Jahr 1995 den Rot-Ton als "konturlose Farbmarke" schützen lassen. Viele Verbraucher identifizierten die Farbe mit dem Angebot der Telekom. Inklusive des Namens, Logo und Farbe schätzen Branchenkenner den Wert der Marke Telekom auf 15 bis 20 Milliarden Euro.

Erst vor kurzem reichte die Telekom auch eine Klage ein gegen eine kleine Werbeagentur Team Konzept wegen des Buchstaben "T", den das Berliner Unternehmen in seinem Logo benutzt. Gegenüber manager-magazin.de sagte Stephan Althoff, Leiter Markenführung und Werbung bei der Telekom: "Vor Gericht spielt es leider keine Rolle, ob es sich um einen großen Konzern oder eine kleine Werbeagentur handelt. Deshalb versuchen wir immer, möglichst frühzeitig zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. In 99 Prozent aller Fälle einigen wir uns auf außergerichtlichem Weg."

© manager-magazin.de 2003
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