Tipp 2 - Volle Förderung: Die Förderung gibt es für Sie nur dann in vollem Umfang, wenn Sie mindestens 4 Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens minus der Ihnen zustehenden Zulage einzahlen. Wer beispielsweise nur 2 Prozent einzahlt, erhält nur die halbe Zulage. Gleichermaßen gekürzt werden auch eventuelle Kinderzulagen.