Riester-Rente, Rürup-Rente: Fondssparpläne innerhalb der staatlich geförderten Altersvorsorge werden zu den Gewinnern der neuen Besteuerung zählen, da sie nicht von der Abgeltungsteuer betroffen sind. Zwar wird innerhalb dieser Modelle die später ausgezahlte Rente zum persönlichen Steuersatz versteuert (nachgelagerte Besteuerung), doch dafür sind die Einzahlungen steuerfrei. Ein Sparer, der in einen Riester-Fondssparplan einzahlt, kann seine Beiträge nicht nur von der Steuer absetzen. Zusätzlich schützt er die erworbenen Fondsanteile vor der Abgeltungsteuer.