Denkmalimmobilien Steuersparmodell mit Tücken
Der Erwerb und die Sanierung historischer Häuser und Eigentumswohnungen bringen Anlegern üppige Steuervorteile. Doch das böse Erwachen droht später: Weil die Immobilien mit hohen Aufschlägen in den Markt gegeben werden, können beim Wiederverkauf horrende Verluste entstehen.
Hamburg - Ob Neuromantik, Neobarock oder Klassizismus - Eigentumswohnungen in denkmalgeschützten Immobilien sind bei Anlegern stark gefragt. Den meisten Käufer geht es dabei weniger um das besondere Flair altehrwürdiger Bausubstanz. Sie wollen vor allem in den Genuss der üppigen Steuervorteile gelangen, die der Staat bei der Sanierung geschützter Objekte gewährt (siehe Kasten unten). Doch eine Kapitalanlage in einem historischen Gebäudebestand ist nicht ohne Risiko.
"Projektentwickler lassen sich die Steuervorteile in der Regel teuer bezahlen", weiß André Adami, Wohnimmobilienexperte bei der Immobilienforschungsgesellschaft BulwienGesa. "Denkmalschutzobjekte werden deshalb mit deutlichen Aufschlägen auf den Marktpreis vergleichbarer Immobilien ohne fiskalische Vorzüge verkauft."
Das wird für die Erwerber zum Problem wenn sie die historische Bausubstanz bereits nach einigen Jahren wieder veräußern wollen - denn der nachfolgende Eigentümer kann die gewährten Steuervorteile nicht für sich selbst nutzen: "Die Objekte lassen sich deshalb nur zum üblichen Marktwert losschlagen", erläutert Thomas Beyerle, Chefresearcher der Immobiliengesellschaft IVG Börsen-Chart zeigen . "Häufig sind die Abschläge auf den ursprünglichen Kaufbetrag dabei so hoch, dass die privaten Investoren trotz der in Anspruch genommenen Steuervorteile am Ende ein Verlustgeschäft machen."
Eines der letzten Steuerschlupflöcher
Unter Denkmalschutz stehende Immobilien bieten Anlegern in Deutschland eine der letzten verbliebenen Möglichkeiten, ihre Steuerlast deutlich zu verringern. Weil Bundes- und Landesregierungen historische Bausubstanz saniert wissen wollen, gewährt das Steuerrecht umfassende Sonderabschreibungen.
"Werden die Immobilien saniert und vermietet, lassen sich die gesamten Modernisierungskosten binnen zwölf Jahren steuerlich geltend machen", erläutert Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD). Dabei können in den ersten acht Jahren jeweils 9 Prozent der Sanierungsaufwendungen steuerlich mit anderen Einnahmen verrechnet werden, in den folgenden vier Jahren jeweils 7 Prozent.
Bei vermieteten Objekten, die nicht unter Denkmalschutz stehen, lassen sich lediglich 2 Prozent der Anschaffungskosten pro Jahr über 50 Jahre hinweg absetzen, wenn die Immobilie nach 1924 fertiggestellt wurde. Bei älteren Gebäuden sind es 2,5 Prozent pro Jahr über vier Jahrzehnte hinweg.
- 1. Teil: Steuersparmodell mit Tücken
- 2. Teil: Steuervorteile gibt es nur unter bestimmten Vorausetzungen
- 3. Teil: Entscheidend sind Makro- und Mikrostandort
© manager magazin 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH






