Hamburg - Am Wochenende fanden hunderte Filmfonds-Anleger in ganz Deutschland wieder einen jener Briefe in ihrer Post, die es in sich haben. Eine Stellungnahme der Kanzlei KWAG aus Bremen. Die Anwälte nehmen darin Bezug auf ein Schreiben, das die gleichen Investoren ein paar Tage zuvor von der Kanzlei Kälberer & Tittel aus Berlin bekommen hatten.
Rechtsanwalt Dietmar Kälberer wirft seinen Kollegen aus Bremen unverhohlen vor, finanzielle Interessen nicht transparent zu machen. Hunderte Anleger seien zunächst mit einem Kostenlosangebot geködert worden, aus dem dann millionenschwerer Profit geschlagen werden solle.
Die KWAG-Replik vom vergangenen Wochenende: Die Behauptung sei unzutreffend, man werde sie nicht unwidersprochen lassen. "Insgesamt halten wir das Rundschreiben der Kollegen für inhaltlich falsch und die Art und Weise der Verdächtigungen (...) für mehr als ehrenrührig", steht in dem Brief. Hintergrund: Kälberer und KWAG betrieben vor Jahren eine gemeinsame Kanzlei.
Nicht nur wegen des Inhalts werden sich die Anleger allerdings über diese Briefe gewundert haben. Auch die Absender dürften irritieren. Denn viele der Adressaten haben weder KWAG noch Kälberer & Tittel mandatiert. Die Kanzleien nutzen vielmehr Adresslisten von VIP-Investoren, um ihre Schriftstücke in diesem Kreis möglichst breit zu streuen.
"Wir wollen nur, dass in der Diskussion um den Vergleich mit den Banken mit offenen Karten gespielt wird", rechtfertigt Rechtsanwalt Kälberer gegenüber manager magazin sein Vorgehen. "Die Kanzlei KWAG hat den Anlegern zuvor mehrfach öffentlich ohne hinreichende Hinweise auf etwaige Nachteile des Vergleichs dazu geraten, auf die Vergleiche einzugehen."
Dabei sei aber nicht erwähnt worden, dass die Kanzlei bei jedem Vergleich, den sie für Anleger mit einer der Banken schließt, zumindest eine Vergleichsgebühr verdiene.
Die attackierte Kanzlei in Bremen weist die Vorwürfe auch gegenüber manager magazin von sich. "Der Vorwurf, wir würden unsere Mandanten an die Banken verkaufen, ist absurd", sagt Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen. "Wenn es uns darum ginge, viel Geld zu verdienen, hätten wir den Vergleich gar nicht mit verhandelt. Denn an einer Klage lässt sich deutlich mehr verdienen."
Das öffentlich ausgetragene Scharmützel steht beispielhaft für den Zustand der gesamten Zunft der so genannten Anlegeranwälte. Seit Jahren wird der Ton dort rauher und die Methoden zweifelhafter. Die Anlegeranwälte, deren Interesse eigentlich dem Wohl der Investoren gelten sollte, befinden sich auf dem besten Wege, ihren Ruf endgültig zu ruinieren.
"Wir müssen schwer aufpassen, dass wir in den Augen der Öffentlichkeit nicht das werden, was in den 80er Jahren die Orientteppichhändler waren", sorgt sich Anwalt Jens Graf aus Düsseldorf. Auch seine Mandanten wurden von Kälberer und KWAG angeschrieben, was den Juristen verärgert. "Das führt immer zu Verunsicherung und Nachfragen seitens unserer Mandanten", sagt er.
Per se, so Graf, sind Rundbriefe an alle Gesellschafter eines Fonds nicht unseriös. "Das gilt aber nur, solange sie sinnvoll im Sinne der Investoren genutzt werden, etwa, um überhaupt erstmal alle über Missstände zu informieren und zu mobilisieren."
Laut Graf nutzen Kanzleien die Adresslisten der Investoren aber immer häufiger zu unseriösen Zwecken. "Da werden Versprechungen gemacht, die nicht haltbar sind, und Auswege aufgezeigt, die es gar nicht gibt", sagt der Anwalt. "Den Absendern solcher Briefe geht es oft vor allem darum, Mandanten zu gewinnen. Ob diese später auch erfolgreich vertreten werden können, ist in vielen Fällen zunächst zweitrangig."
Und damit nicht genug. Die zweifelhafte Mandantenwerbung per Rundbrief ist nur ein Problem von vielen. Immer beliebter wird auch die aktive Öffentlichkeitsarbeit über die Medien, für die nicht wenige Kanzleien inzwischen eigens PR-Agenturen einspannen. Journalisten erhalten dabei zwar mitunter nützliche Informationen und Rechercheansätze. Allzu oft handelt es sich bei den Verlautbarungen der Kanzleien jedoch um durchsichtige Versuche, die Presse für die eigenen Interessen einzuspannen.
Ebenfalls en vogue: Das Abschreiben und Abkupfern der Anwälte untereinander. Viele Juristen verfolgen offenbar das ökonomische Minimaxprinzip, bei dem mit möglichst wenig Aufwand ein möglichst großer Erfolg erzielt werden soll. Nach dem Motto: Einer macht die Arbeit, die ganze Zunft profitiert.
Der Berliner Anwalt Wolfgang Schirp, Kanzlei Schirp, Schmidt-Morsbach, Apel, Neusel, kann ein Lied davon singen. "Im Fall des Immobilienfonds 'Berlin Hyp 2' von der Berliner Bankgesellschaft hatte ein Anwalt aus Coburg unsere Klageschrift einfach abgeschrieben", erzählt er. "Als der Kollege dann merkte, dass ihm wichtige Unterlagen fehlten, die wir zur Beweisführung beigelegt hatten, scheute er sich nicht, diese direkt bei uns anzufordern."
Teilweise, so Schirp, handelte es sich um höchst vertraulich Unterlagen "tief aus dem 'Bauch' des Gegners". "Die Beschaffung dieser Unterlagen hatte uns jahrelange härteste Arbeit gekostet", sagt der Jurist. "Und dann wird mal locker um Kopien gebeten."
Ein Einzelfall? Keineswegs. Ein Anwalt aus Berlin schrieb erst Schirps Klagen ab, reichte sie bei Gericht ein und beantragte dann, das Gericht möge die erforderlichen Akten von Schirps Verfahren beiziehen, um die Anlagen dort zu entnehmen. Anwalt Schirp fühlt sich durch solches Vorgehen "auf die denkbar mieseste Weise abgezockt."
Doch nicht nur das Ausnutzen der Arbeit anderer ist das Problem an der Sache. Aus Anlegersicht verheerender ist, dass auf diese Weise Anwälte in dem Markt aktiv werden können, denen eigentlich die fachliche Qualifikation dafür fehlt.
Ein Beispiel: Ein Bremer Jurist forderte kürzlich vom Anlegerschutzverein AAA, mit dem Schirp kooperiert, die Prospekte für eine ganze Reihe von Medienfonds des Münchener Anbieters Hannover Leasing an. Die Fonds haben - wie auch die VIP-Fonds - ebenfalls Probleme mit dem Fiskus, die Anleger sollen im großen Stil Steuern nachzahlen.
Der Haken: Vor seiner Materialanforderung hatte sich der Anwalt auf seiner Internetseite bereits als Experte für diese Fonds dargestellt.
Das Beispiel führt zu einem zentralen Problem: Die Grenze zwischen seriösen und unseriösen Vertretern dieses Berufszweiges ist nur schwer zu erkennen. Rechtsanwalt Schirp etwa ist sich darüber im Klaren, dass auch seine Arbeit mitunter kritisch beäugt wird. Denn auch er verschickt zusammen mit dem AAA zuweilen Rundbriefe und betreibt eine sehr aktive Pressearbeit. "Fakt ist, dass wir in vielen Fällen auf schwerste Missstände reagiert haben, die jeweils von Banken verursacht worden waren und die gravierenden Schaden für die Anleger bedeutet hätten", verteidigt sich Schirp jedoch. "Es ist uns in teilweise jahrelangen Kämpfen gelungen, diesen Schaden abzuwenden."
Als Beleg nennt Schirp den Ausgang des Konflikts um die Immobilienfonds der Bankgesellschaft Berlin. Betroffen waren rund 70.000 Anleger, die zwischen 1993 und 2001 mit hohen Sicherheitenversprechen in die Beteiligungen gelockt worden waren. Nachdem das Land Berlin ab 2003 nicht mehr zu den Versprechen stehen wollte, kam es zu einer Welle von Rechtsstreitigkeiten.
"Rund 8000 Prozesse wurden eingeleitet", so Schirp. "Erst nach einer dreistelligen Zahl von Prozesssiegen der Anleger und nach dem Auftauchen immer wieder neuer - auch strafrechtlich relevanter - Unterlagen lenkte das Land Berlin ein." Im Ergebnis legte Berlin laut Schirp etwa 1,8 Milliarden Euro auf den Tisch, um Frieden mit den Anlegern zu machen. "Ein toller Erfolg", findet der Anwalt.
Bleibt die Frage, wie Anleger überhaupt noch erkennen können, ob sie es mit einem fachlich kompetenten, seriösen Anwalt zu tun haben, oder mit einem von der Sorte, von denen man lieber nicht vertreten werden möchte. "Es gibt kein Qualitätssiegel", sagt Anwalt Graf aus Düsseldorf. "Ähnlich wie bei Ärzten ist die Empfehlung, die Mund-zu-Mund-Propaganda, sehr wichtig."
Laut Graf ist es generell kein gutes Zeichen, wenn ein Anwalt direkt auf den Mandanten zukommt. Der Hilfesuchende müsse sich vielmehr selbst informieren, um sich ein Bild zu machen. Ein Vergleich der Internetseiten der Kanzleien etwa verschaffe bereits einen guten Eindruck.
Nicht immer werden die Unterschiede allerdings so deutlich zutage treten, wie in der anwaltlichen Korrespondenz, der die folgenden Beispiele entnommen sind. Dass ein Anwalt im Zusammenhang mit den "Montranus"-Filmfonds von Hannover Leasing von "Monstranus"-Fonds schreibt, kann man noch als Tippfehler werten. Wenn jedoch im Zusammenhang mit der Kick-Back-Rechtsprechung zu Provisionszahlungen von "Kick Beck" die Rede ist, befindet sich ein Jurist doch allem Anschein nach im falschen Metier.
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