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02.03.2010
 

Anlegerrecht

Anwalt vs. Anwalt

Von Christoph Rottwilm

4. Teil: Seriöse und Unseriöse nicht klar getrennt

Das Beispiel führt zu einem zentralen Problem: Die Grenze zwischen seriösen und unseriösen Vertretern dieses Berufszweiges ist nur schwer zu erkennen. Rechtsanwalt Schirp etwa ist sich darüber im Klaren, dass auch seine Arbeit mitunter kritisch beäugt wird. Denn auch er verschickt zusammen mit dem AAA zuweilen Rundbriefe und betreibt eine sehr aktive Pressearbeit. "Fakt ist, dass wir in vielen Fällen auf schwerste Missstände reagiert haben, die jeweils von Banken verursacht worden waren und die gravierenden Schaden für die Anleger bedeutet hätten", verteidigt sich Schirp jedoch. "Es ist uns in teilweise jahrelangen Kämpfen gelungen, diesen Schaden abzuwenden."

Als Beleg nennt Schirp den Ausgang des Konflikts um die Immobilienfonds der Bankgesellschaft Berlin. Betroffen waren rund 70.000 Anleger, die zwischen 1993 und 2001 mit hohen Sicherheitenversprechen in die Beteiligungen gelockt worden waren. Nachdem das Land Berlin ab 2003 nicht mehr zu den Versprechen stehen wollte, kam es zu einer Welle von Rechtsstreitigkeiten.

"Rund 8000 Prozesse wurden eingeleitet", so Schirp. "Erst nach einer dreistelligen Zahl von Prozesssiegen der Anleger und nach dem Auftauchen immer wieder neuer - auch strafrechtlich relevanter - Unterlagen lenkte das Land Berlin ein." Im Ergebnis legte Berlin laut Schirp etwa 1,8 Milliarden Euro auf den Tisch, um Frieden mit den Anlegern zu machen. "Ein toller Erfolg", findet der Anwalt.

Bleibt die Frage, wie Anleger überhaupt noch erkennen können, ob sie es mit einem fachlich kompetenten, seriösen Anwalt zu tun haben, oder mit einem von der Sorte, von denen man lieber nicht vertreten werden möchte. "Es gibt kein Qualitätssiegel", sagt Anwalt Graf aus Düsseldorf. "Ähnlich wie bei Ärzten ist die Empfehlung, die Mund-zu-Mund-Propaganda, sehr wichtig."

Laut Graf ist es generell kein gutes Zeichen, wenn ein Anwalt direkt auf den Mandanten zukommt. Der Hilfesuchende müsse sich vielmehr selbst informieren, um sich ein Bild zu machen. Ein Vergleich der Internetseiten der Kanzleien etwa verschaffe bereits einen guten Eindruck.

Nicht immer werden die Unterschiede allerdings so deutlich zutage treten, wie in der anwaltlichen Korrespondenz, der die folgenden Beispiele entnommen sind. Dass ein Anwalt im Zusammenhang mit den "Montranus"-Filmfonds von Hannover Leasing von "Monstranus"-Fonds schreibt, kann man noch als Tippfehler werten. Wenn jedoch im Zusammenhang mit der Kick-Back-Rechtsprechung zu Provisionszahlungen von "Kick Beck" die Rede ist, befindet sich ein Jurist doch allem Anschein nach im falschen Metier.

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