Das öffentlich ausgetragene Scharmützel steht beispielhaft für den Zustand der gesamten Zunft der so genannten Anlegeranwälte. Seit Jahren wird der Ton dort rauher und die Methoden zweifelhafter. Die Anlegeranwälte, deren Interesse eigentlich dem Wohl der Investoren gelten sollte, befinden sich auf dem besten Wege, ihren Ruf endgültig zu ruinieren.
"Wir müssen schwer aufpassen, dass wir in den Augen der Öffentlichkeit nicht das werden, was in den 80er Jahren die Orientteppichhändler waren", sorgt sich Anwalt Jens Graf aus Düsseldorf. Auch seine Mandanten wurden von Kälberer und KWAG angeschrieben, was den Juristen verärgert. "Das führt immer zu Verunsicherung und Nachfragen seitens unserer Mandanten", sagt er.
Per se, so Graf, sind Rundbriefe an alle Gesellschafter eines Fonds nicht unseriös. "Das gilt aber nur, solange sie sinnvoll im Sinne der Investoren genutzt werden, etwa, um überhaupt erstmal alle über Missstände zu informieren und zu mobilisieren."
Laut Graf nutzen Kanzleien die Adresslisten der Investoren aber immer häufiger zu unseriösen Zwecken. "Da werden Versprechungen gemacht, die nicht haltbar sind, und Auswege aufgezeigt, die es gar nicht gibt", sagt der Anwalt. "Den Absendern solcher Briefe geht es oft vor allem darum, Mandanten zu gewinnen. Ob diese später auch erfolgreich vertreten werden können, ist in vielen Fällen zunächst zweitrangig."
Und damit nicht genug. Die zweifelhafte Mandantenwerbung per Rundbrief ist nur ein Problem von vielen. Immer beliebter wird auch die aktive Öffentlichkeitsarbeit über die Medien, für die nicht wenige Kanzleien inzwischen eigens PR-Agenturen einspannen. Journalisten erhalten dabei zwar mitunter nützliche Informationen und Rechercheansätze. Allzu oft handelt es sich bei den Verlautbarungen der Kanzleien jedoch um durchsichtige Versuche, die Presse für die eigenen Interessen einzuspannen.
Ebenfalls en vogue: Das Abschreiben und Abkupfern der Anwälte untereinander. Viele Juristen verfolgen offenbar das ökonomische Minimaxprinzip, bei dem mit möglichst wenig Aufwand ein möglichst großer Erfolg erzielt werden soll. Nach dem Motto: Einer macht die Arbeit, die ganze Zunft profitiert.
Der Berliner Anwalt Wolfgang Schirp, Kanzlei Schirp, Schmidt-Morsbach, Apel, Neusel, kann ein Lied davon singen. "Im Fall des Immobilienfonds 'Berlin Hyp 2' von der Berliner Bankgesellschaft hatte ein Anwalt aus Coburg unsere Klageschrift einfach abgeschrieben", erzählt er. "Als der Kollege dann merkte, dass ihm wichtige Unterlagen fehlten, die wir zur Beweisführung beigelegt hatten, scheute er sich nicht, diese direkt bei uns anzufordern."
© manager magazin Online 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH