Für die Initiatoren hat die Sache allerdings einen Haken. Die Wirtschaftsprüfer vergeben nicht nur keine werbewirksamen Noten für die Produkte. Die Anbieter dürfen vielmehr mit den Wirtschaftsprüfergutachten gar nicht werben. Tatsächlich dürfen sie gegenüber Anlegern nicht einmal die Existenz der Testate erwähnen. Institutionen wie der TÜV, deren Prüfergebnisse für die Vermarktung geradezu gemacht sind, laufen bei Fondsanbietern daher offene Türen ein.
Der entscheidende Punkt ist aber: Die Wirtschaftsprüfer haben gute Gründe für ihre Zurückhaltung. Auch sie fürchten sich vor der Haftungsfalle, in die sie geraten könnten, wenn Anleger Schadenersatzforderungen nicht nur gegen Initiatoren oder deren Vertriebsleute richten, sondern auch gegen die Gutachter. Aktuelle Beispiele aus den USA, wo Investoren Klagen gegen Moody's, Standard & Poor's und andere Agenturen eingereicht haben, belegen die Relevanz dieses Themas.
Die IDW-Prüfer grenzen ihr Haftungsrisiko daher ein. Nur wer dieser Begrenzung vorher per Unterschrift zustimmt, darf eines ihrer Gutachten einsehen. Nach Angaben von Wirtschaftsprüfer Kemsat bewegt sich der Anteil der Investoren, die davon Gebrauch machen, allerdings "im Promillebereich".
Experten sehen den Prüfverein in der Haftungsgefahr
Anders läuft es beim TÜV. Dessen Stempel drucken die Initiatoren gern recht groß in ihre Verkaufsbroschüren. Und im Internet ploppt das TÜV-Siegel oft schon auf der Startseite der Emissionshäuser hoch.
Und prompt: Experten schließen nicht aus, dass sich der Prüfverein in die Haftungsgefahr begibt. Das aktuelle Siepe/AfW-Gutachten lässt zudem erahnen, wie groß dieses Risiko offenbar ist. Zur Erinnerung: Bei Anlageprozessen gehen die Ansprüche schnell in den höheren Millionen-Euro-Bereich.
"Nach der BGH-Rechtssprechung kann eine Institution wie der TÜV eindeutig in Haftung genommen werden, wenn sich ihre Analyseergebnisse als fehlerhaft erweisen und Anlegern daraus später Schaden entsteht", sagt etwa IDW-Experte Kemsat.
"Es gibt zahlreiche juristische Ansätze, die dafür sprechen", meint auch Anwalt Fiala. Nach seiner Ansicht dienen so genannte Ratings wie jene des TÜV vor allem dazu, die Kritik der Anleger und Vermittler zu reduzieren. "Damit geraten Agenturen wie der TÜV in eine Haftung", sagt der Experte. "Man kann sogar der Meinung sein, dass solche Prospektprüfungen nicht dem Standard des IDW S4 entsprechen und daher unlauter sind." Der TÜV äußerte sich dazu auf Anfrage von manager-magazin.de ebenfalls nicht.
Für Anleger irreführend, für Vertriebsleute und den TÜV selbst brandgefährlich - das Fazit scheint klar: Dieses noch junge Geschäftsfeld des TÜV ist ein höchst zweifelhaftes. Der Prüfverein selbst schreibt auf seiner Website, besonderer Vorteil einer Zertifizierung sei das hohe Ansehen des TÜV in der Öffentlichkeit und die Glaubwürdigkeit im In- und Ausland. Es stellt sich die Frage, wie lange das noch so bleibt.
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