26.05.2009
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Geldanlage

Comeback der Eigentumswohnung

Von Christoph Rottwilm

3. Teil: Auf indexierte Mietverträge achten

"Beim Thema Immobilie ist eine pauschale Betrachtung nicht sinnvoll", erläutert IVD-Mann Schick. "Entscheidend ist, dass man sich bei der Objektauswahl für eine Lage entscheidet, die nachhaltige Nachfrage nach Wohnraum erwarten lässt." Einige strukturschwache Regionen in Ost- und Westdeutschland fallen bei diesem Auswahlkriterium laut Schick beispielsweise durch das Raster. Die Großstädte und Metropolregionen Westdeutschlands dagegen verzeichnen seiner Beobachtung zufolge größtenteils stetigen Zuzug. "Dort ist daher künftig mit einer Knappheit an Wohnraum und damit auch mit stabilen Preisen zu rechnen", sagt Schick.

Beispiel Hamburg: Laut Frick werden dort Objekte in sehr guten Lagen bevorzugt. "In Alsternähe - beispielsweise in den Stadtteilen Winterhude, Eppendorf oder Harvestehude - sowie in der Hafencity ist das Risiko eines Wertverlustes praktisch gleich Null." Tatsächlich, so der Experte, zeichnet sich der aus dem Missverhältnis von Angebot und Nachfrage resultierende Preisanstieg an diesen Standorten bereits ab.

Den besten Inflationsschutz bieten laut Schick ohnehin Immobilien mit indexierten Mietverträgen. Denn bei diesen steigt die Miete regelmäßig automatisch in Höhe der offiziellen Inflationsrate. Allerdings hinkt die Steigerung der Inflation bei diesem Mechanismus stets hinterher. Zudem sind indexierte Mietverträge bei Gewerbeimmobilien zwar die Regel - bei Wohnungen kommen sie aber eher selten zum Einsatz.

Dennoch wird vor dem Hintergrund klar, weshalb Anleger eher an Neubauprojekten interessiert sind, als an bereits vermieteten Bestandswohnungen. "Bei Neubauten kann man sich nicht nur selbst einen möglichst bonitätsstarken Mieter aussuchen", sagt Frick von Grossmann & Berger. "Es besteht vielmehr auch die Möglichkeit, Einfluss auf die Ausgestaltung des Mietvertrages zu nehmen." So lässt sich möglicherweise sogar eine Indexierung einbauen, die andernfalls nicht gegeben wäre.

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