07.04.2009
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Versicherer und Zweitmarkt

Wohin mit der Police in der Krise?

Von Lutz Reiche und Christoph Rottwilm

5. Teil: Verkauf der Lebensversicherung - was der Kunde wissen muss

Wenn all dies nicht in Frage kommt und doch der Verkauf der Police ansteht, sollte der Versicherte ein paar Tipps beherzigen. Nach Gesprächen mit Verbraucherschützern und anderen Experten hat manager-magazin.de hat eine Checkliste zusammengestellt.

• Akteure auf dem Zweitmarkt betreiben "Rosinenpickerei" und kaufen ohnehin nur einen Bruchteil der ihnen angebotenen Policen auf - Beobachter sprechen von 10 bis 15 Prozent. Das heißt, Policen von namhaften und kapitalkräftigen Gesellschaften erhalten im Zweifelsfall den Vorzug gegenüber finanzschwächeren Versicherern. Der Vertrag sollte zudem eine möglichst kurze Restlaufzeit besitzen und sein Rückkaufswert mindestens 10.000 Euro betragen. Andernfalls dürfte sich kaum ein Aufkäufer dafür interessieren.

• Auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen tummeln sich eine ganze Reihe von Anbietern. Sie bewerten Lebensversicherer unterschiedlich, weshalb es auch zu deutlich abweichenden Kaufpreisen für ein und dieselbe Police kommen kann. Der Versicherte sollte sich daher auf jeden Fall mehrere Angebote einholen.

• Vermittler können die Suche und Auswahl des Käufers übernehmen, sie machen das aber natürlich nicht umsonst.

• Policenaufkäufer sollten auf jeden Fall eine mehrjährige Markterfahrung besitzen, gut im Service und finanziell bestens ausgestattet sein. Unabhängige Ratings können hier weiterhelfen.

• Die Finanzkraft des Käufers ist auch aus einem anderen Grund wichtig. Muss er wegen eigener finanzieller Probleme die Police selbst stornieren, um an Geld zu gelangen, fällt der Todesfallschutz für Ihre Hinterbliebenen weg. Zwar versichern die meisten Aufkäufer, dass sie die Police bis zum Ablauf fortführen, im Kaufvertrag behalten Sie sich aber das Kündigungsrecht vor.

• Meiden Sie Käufer mit Geschäftssitz im Ausland. Dort gelten in der Regel andere Rechtsvorschriften, die Sie nicht kennen. Im Konfliktfall müssen Sie vor Ort Ihre Ansprüche einklagen.

• Akzeptieren Sie keine Ratenzahlung des Kaufpreises, denn damit steigt grundsätzlich das Risiko, dass Sie nicht den vollen Kaufpreis erhalten.

• Unter Umständen macht die Verkaufsabwicklung der Police über einen Treuhänder Sinn - zum Beispiel eine Bank oder einen Notar. Police und Kaufpreis wechseln dann Zug um Zug den Besitzer. Der Nachteil: Auch diese Dienstleistung gibt's nicht umsonst.

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