Hamburg - Was sich bereits seit Langem andeutet, wird offenbar Realität. Der deutsche Fiskus scheint das Thema Steuersparen mit Filmfonds noch einmal komplett aufzurollen. Jedenfalls stehen Zehntausenden Anlegern in nächster Zeit Steuernachzahlungen ins Haus, und zwar nicht zu knapp. Damit aber noch nicht genug: Wenn die Steuerbeamten konsequent handeln, kommen auf Initiatoren und Investoren noch weitere Hiobsbotschaften zu - und längst nicht alle davon dürften das Licht der Öffentlichkeit erblicken.
Was ist passiert? Nach Angaben der drei Münchener Emissionshäuser Hannover Leasing, KGAL und LHI hat die Bayerische Finanzverwaltung beschlossen, bestimmte Filmfondskonstruktionen steuerlich anders zu behandeln, als dies jahrelang der Fall war. Betroffen davon sind nach Auskunft der Emittenten rund 50.000 Anleger, die sich an mehr als 30 Fonds aus den Jahren 1998 bis 2005 mit einem Gesamtvolumen von etwa 4,2 Milliarden Euro beteiligt haben.
Die Anleger konnten sich kurz nach der Einzahlung ihrer Zeichnungssumme über hohe Verlustzuweisungen freuen, mit denen sich die Einkommensteuerpflicht erheblich schmälern ließ. Jetzt wird das Finanzamt jedoch von ihnen verlangen, einen Großteil der gesparten Steuern nachzuzahlen. Denn, so die Sicht der Beamten, die Verluste hätten von vornherein nicht in der Höhe zugewiesen werden dürfen.
Betroffen von den Nachforderungen sind nach Angaben der Emittenten zunächst vor allem sogenannte leasingähnliche Filmfonds. Das sind Beteiligungsgesellschaften, die ihren Totalüberschuss aus im Voraus fixierten Zahlungen erzielen. In der Regel fließen dem Fonds dabei auf Grundlage eines Lizenzvertrags regelmäßige Beträge sowie eine Schlusszahlung von einem Filmstudio (oder einer diesem nahestehenden Gesellschaft) zu. Diese Zahlungsverpflichtungen - entscheidendes Charakteristikum - wurden zudem von einer Bank übernommen.
Streitpunkt zwischen Initiatoren und Steuerbeamten ist nun, wie die Schuldübernahme der Bank zu werten ist. Die Bayerische Finanzverwaltung hat sich offenbar dazu entschlossen, darin ein sogenanntes abstraktes Schuldversprechen zu sehen. Die Folge: Da die Zahlungen in dem Fall von vornherein als sicher gelten, müssen sie auch schon zu Beginn der Laufzeit verbucht und mit den ebenfalls gleich am Anfang der Fondslaufzeit auftretenden Abschreibungsverlusten verrechnet werden. So schrumpft eine Verlustzuweisung schnell auf Minimaß zusammen.
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