Anfang November bestätigte das Gericht noch einmal diese Auffassung. Verhandelt wurde diesmal der Fall des Fernsehschauspielers und Cinerenta-Anlegers Andreas Hoppe, bekannt als Mario Kopper im Lena-Odenthal-Tatort, gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Contor. "Der BGH hat den Richtern in München schon zum zweiten Mal eine ordentliche Ohrfeige erteilt", kommentiert Hoppes Anwältin Katja Fohrer von der Kanzlei Mattil & Kollegen das Urteil gegenüber manager-magazin.de.
Hinzu kommt: Auch die jetzige 128-Millionen-Euro-Anklage gegen die ehemaligen Cinerenta-Geschäftsführer könnte - abgesehen von der Gefahr der Aberkennung der Verlustzuweisungen - für die Anleger ihr Gutes haben. "Interessant ist vor allem die Anklagebegründung", sagt Rechtsanwalt Sigmund Peter Martin von der Kanzlei Schirp, Schmidt-Mosbach, Apel, die ebenso wie Mattil & Kollegen nach eigenen Angaben mehrere hundert Cinerenta-Anleger vertritt. "Der Vorwurf mangelnder Gewinnerzielungsabsicht könnte auch als Grund für eine Verurteilung wegen Betruges dienen." Laut Martin steigt dadurch die Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft die Verantwortlichen wegen Betruges oder Untreue ebenfalls anklagen wird.
"Bisher haben die Zivilgerichte unsere Argumente in Richtung Betrug und Untreue häufig abgeschmettert mit dem Grund, die Staatsanwaltschaft habe dahingehend noch nichts unternommen", sagt Martin. "Das könnte sich ändern, wenn die Staatsanwaltschaft wegen Betrug und Untreue anklagen würde."
Tatsächlich läuft nach Angaben von Oberstaatsanwalt Winkler gegen Kayser und Bienger noch ein Ermittlungsverfahren in dieser Richtung, bei dem ebenfalls die Täuschung im Zusammenhang mit der Provisionshöhe im Mittelpunkt steht. Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Contor wegen der gefloppten Ausfallversicherung dagegen wurden inzwischen eingestellt.
Gegen Ex-IT-Chef Ohoven, der neben Eberhard Kayser gleichzeitig auch Gesellschafter von Cinerenta ist, wird laut Staatsanwaltschaft München indes wegen des Verdachts auf Betrug sowie Steuerhinterziehung ebenfalls ermittelt. Ohoven sei unbescholten, schreibt dazu sein Anwalt Arno Wittmann in einer Stellungnahme an manager-magazin.de. Für ein strafrechtliches Vorgehen gegen seinen Mandanten fehle die Grundlage.
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