Hamburg - Vor ein paar Jahren erhielten deutsche Behörden einen Anruf aus Hollywood. Einem Filmproduzenten dort wurde eine Sache zu heiß. Der Mann gab an, der Münchener Filmfondsanbieter Cinerenta habe ihn dazu genötigt, Rechnungen für Leistungen falsch, sprich zurück zu datieren. Nach dieser Selbstanzeige begann die Staatsanwaltschaft München zu ermitteln - jetzt ist sie zu einem vorläufigen Ergebnis gekommen.
Wie Oberstaatsanwalt Anton Winkler bestätigt, wurde gegen die ehemaligen Cinerenta-Geschäftsführer Eberhard Kayser und Rainer Bienger Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben. Insgesamt sollen dem Fiskus durch das Wirken der beiden beinahe 250 Millionen Mark (etwa 128 Millionen Euro) entgangen sein. Grund: Bei den Cinerenta-Fonds II, III und IV habe nie eine Gewinnerzielungsabsicht bestanden.
"Den Beschuldigten war von vornherein klar, dass mit den Investitionsobjekten keine Gewinne zu erzielen waren", sagt Winkler gegenüber manager-magazin.de. "Daher fehlt die Basis für die Zuteilung der steuerlichen Verluste, die den Fonds für die Jahre 1998 bis 2001 zugewiesen wurden, und welche dann die Anleger in ihren Steuererklärungen geltend gemacht haben."
Damit steht Deutschland erneut ein umfangreiches Steuerverfahren ins Haus, in dem Akteure der Filmfondsbranche die Hauptrolle spielen. Es gehöre schon fast zum Allgemeinwissen, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer fast 150 Seiten umfassenden Anklageschrift, dass eine steuerliche Anerkennung von Verlusten eine Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt. Die prospektierten Erlösprognosen der Fonds seien zwar von einem Totalgewinn ausgegangen. In den Kalkulationen "wurden jedoch die anfallenden Vertriebskosten (der Filme, d. Red.) von cirka 20 bis 35 Prozent der Bruttoerlöse noch nicht berücksichtigt", schreiben die Staatsanwälte.
Kampf mit dem "Fallenstellerparagrafen"
Ebenso wenig sei die Tatsache berücksichtigt worden, dass weitere Vertriebsprovisionen, Drittbeteiligungen und andere Gebühren, abzuziehen seien. Wayne Levin, Chefsyndikus des US-Filmstudios Lionsgate, werde als Zeuge bestätigen, dass sein Haus bei Cinerenta-Projekten in der Regel eine Verleihgebühr von 20 Prozent vereinnahmt habe, so die Staatsanwaltschaft.
Im Klartext heißt das: Nach Ansicht der Ankläger mussten die Beschuldigten wissen, dass viel Geld aus den Fonds an Dritte floss - und dass daher kaum genug für die Anleger habe übrig bleiben können, um unterm Strich einen Gewinn zu erzielen.
Damit aber nicht genug: Kayser und Bienger wird auch vorgeworfen, Verträge und Rechnungen zurückdatiert zu haben, um die Wirkung des Paragrafen 2b Einkommensteuergesetz (EStG) zu umgehen. Mit dem so genannten Fallenstellerparagrafen wollte die Finanzverwaltung das Steuernsparen mit geschlossenen Fonds Ende der 90er Jahre erheblich einschränken. Der entscheidende Stichtag war dabei der 5. März 1999. Nur wer Projekte vor diesem Datum in trockene Tücher gebracht hatte, konnte noch nach der alten Regelung die erwünschten hohen steuerlichen Vorteile für seine Anleger erzielen. Nach dem Stichtag galten neue Spielregeln - Anfangsverluste waren dann nicht mehr so ohne weiteres zu kreieren. Inzwischen wurde der Paragraf 2b im EStG durch den Paragrafen 15b ersetzten.
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