Hamburg/Berlin - Anders als in den USA oder in Großbritannien gibt es derzeit in Deutschland noch keine "Reverse Mortgage"-Produkte - auf Deutsch "Rückwärtshypothek". Aber es gibt entsprechende Planungen, zum Beispiel beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) in Berlin.
"Das von uns geplante Produkt sieht vor, dass der Kunde etwa mit 60 Jahren sein Haus oder seine Eigentumswohnung beleihen kann", erläutert Brigitte Wesierski, VÖB-Bereichsleiterin für Förderbanken. "Er erhält daraus eine monatliche Rente und kann trotzdem lebenslang Eigentümer bleiben und dort wohnen". Der Verband entwickelt derzeit gemeinsam mit den Förderbanken die Rahmenbedingungen für die Rückwärtshypothek.
Experten finden Rückwärtshypotheken grundsätzlich sinnvoll, wenn auch nur für bestimmte Gruppen: "Wir sehen Reverse Mortgage vor allem für zwei Zielgruppen als interessant an", sagt Achim Tiffe, Stellvertretender Direktor des Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF) in Hamburg: Die eine seien Menschen mit wenig Einkommen, die ihre Rente aufbessern wollen.
Bei der zweiten Zielgruppe handelt es sich um Besserverdienende, die keine Kinder haben und so viel wie möglich aus der Immobilie herausziehen möchten. "Das sind Leute, die eigentlich genug Rente haben, aber im Alter noch eine schöne Reise machen oder in den Golfclub gehen wollen und dafür zusätzliches Geld benötigen".
Es gibt nach wie vor Fragezeichen hinter den geplanten Produkten. So sei es derzeit noch offen, ob die Bank dem Kunden eine lebenslange Rente wird garantieren können, sagt Wesierski: "Wenn die Menschen länger leben, als es der durchschnittlichen Lebenserwartung entspricht, ist das eine Position, die für die Banken abgesichert werden muss. Das ist zum Beispiel mit einer Versicherung denkbar".
Darin sieht auch Michael Huber vom Vermögenszentrum in Frankfurt am Main einen Knackpunkt. Die Kunden müssten wohl einen hohen Preis dafür zahlen, dass sie trotz der Immobilienrente im eigenen Haus bleiben können: "Es wird schwierig werden, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist".
© manager magazin Online 2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der manager magazin Verlagsgesellschaft mbH