Donnerstag, 9. Februar 2012, 11:52 Uhr

manager magazin



08.08.2008
 

Selbstständige

Geld sparen mit Fahrtenbuch und Arbeitszimmer

Für Selbstständige und Freiberufler kann es sich lohnen, ein Fahrtenbuch zu führen. Auch bei den Kosten eines Arbeitszimmers können Außendienstler sich noch Geld zurückholen - wenn sie einige Bedingungen beachten.

Berlin - Zunächst einmal kann ein Fahrtenbuch die reinste Spardose sein. Denn die private Nutzung von Firmen- oder Geschäftswagen wird natürlich besteuert, im Formular EÜR sind die entsprechenden Angaben in Zeile 26 zu machen. Clevere Steuerzahler greifen auf die Fahrtenbuch-Methode zurück. Das ist sinnvoll, wenn der Anteil an Privatfahrten so gering ist, dass bei einer Pauschalversteuerung von einem Prozent des Listenpreises die Steuerlast außer Verhältnis zur tatsächlich Nutzung steht.

Viel unterwegs: Ein Fahrtenbuch kann lohnen
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DPA

Viel unterwegs: Ein Fahrtenbuch kann lohnen

Und das Führen des Fahrtenbuchs kann sich lohnen - vor allem für Wenigfahrer von größeren Modellen, die durch den höheren Listenpreis automatisch eine sehr hohe Privatnutzung versteuern müssten. Der Vorteil kann bei einem Auto mit einem Listenpreis von 40.000 Euro und einer privaten Nutzung von weniger als zehn Prozent einige Tausend Euro ausmachen.

An das Fahrtenbuch stellt das Finanzamt hohe Ansprüche. So muss es beispielsweise "in sich geschlossen sein". Alle Angaben sind so vorzunehmen, dass nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausgeschlossen oder jedenfalls erkennbar sind. Das Fahrtenbuch muss außerdem fortlaufend geführt werden.

Es reicht nicht aus, die Aufzeichnungen auf einen repräsentativen Zeitraum zu beschränken. Alle Fahrten müssen geordnet und hintereinander dokumentiert werden. Es reicht auch nicht, wenn die Fahrten erst am Quartals- oder Jahresende aufgezeichnet werden, selbst wenn der Fahrer sich zu jeder einzelnen Tour Notizen gemacht hat.

Pauschale für Betriebsausgaben

Was viele Steuerzahler nicht wissen: Gerade bei nebenberuflichen Jobs entstehen oft kaum oder nur geringe Kosten. In solchen Fällen können die sogenannten Betriebsausgabenpauschalen helfen, die in Zeile 14 des Anlage EÜR eingetragen werden.

Damit können Steuerzahler sich den Nachweis einzelner Kosten sparen und geben stattdessen die folgenden Pauschalen an. Der wichtigste Fall: Bei hauptberuflicher selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit beträgt die Pauschale beispielsweise 30 Prozent der Betriebseinnahmen, höchstens 2455 Euro jährlich.

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