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manager magazin



23.06.2008
 

Altersvorsorge

"Wohn-Riester geht am Ziel vorbei"

Von Lutz Reiche

Mit der Riester-Rente ins Eigenheim - hört sich gut an. Die Sache hat aber viele Haken, weil Lobbygruppen bis zuletzt das Gesetz beeinflussten. Der Steuer- und Vorsorgeexperte Karl-Heinz Herrmann erklärt, wie Wohn-Riester funktioniert, verrät die Fallstricke und sagt, warum sich die Eigenheimrente vor allem für Gutverdiener eignet.

mm.de: Staatlich geförderte Riester-Verträge lassen sich künftig auch zur Immobilienfinanzierung nutzen. Das hat am Freitag der Bundestag beschlossen. Welche Optionen hat der Riester-Sparer jetzt?

Riestern für das Eigenheim: Was viele nicht wissen, schon vor dem neuen Gesetz konnte ein Riester-Vertrag für den Bau oder Kauf einer Immobilie angezapft werden. Die Bedingungen dafür werden sich ändern. Die Folge: Millionen alte Riester-Sparer werden von der neuen Eigenheimrente ausgeschlossen - für eine ganze Zeit jedenfalls.
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Deutsche Postbank AG

Riestern für das Eigenheim: Was viele nicht wissen, schon vor dem neuen Gesetz konnte ein Riester-Vertrag für den Bau oder Kauf einer Immobilie angezapft werden. Die Bedingungen dafür werden sich ändern. Die Folge: Millionen alte Riester-Sparer werden von der neuen Eigenheimrente ausgeschlossen - für eine ganze Zeit jedenfalls.

Herrmann: Die bisherigen Regelungen sehen Folgendes vor: Der Verbraucher bildet in der Ansparphase Kapital und entnimmt es mit Renteneintritt in Form einer lebenslangen Rente. 30 Prozent des Ersparten kann er sich zu diesem Zeitpunkt sofort auszahlen lassen. In einem zweiten Fall entnimmt er dieses Kapital für den Wohnungskauf oder -bau, muss es bis zu Rentenbeginn aber wieder in den Vertrag einzahlen und erhält Auszahlungen wie im ersten Fall.

mm.de: Soweit die bisherigen Regelungen, was ändert sich künftig durch Wohn-Riester?

Herrmann: Im Vergleich zur zweiten Variante ist neu, dass er das entnommene Sparguthaben für den Wohnungskauf künftig nicht mehr zurückzahlen muss. In diesem Fall entfällt die Rente im Alter und der Verbraucher profitiert sozusagen von der ersparten Miete.

Darüber hinaus kann sich der Riester-Sparer künftig ein zertifiziertes Eigenheimdarlehn bei einer Bausparkasse oder einem Kreditinstitut besorgen. Für die Tilgungsbeträge dieser Darlehen erhält er Zulagen und kann die Tilgungen bis zur Höhe von maximal 2100 Euro von der Steuer absetzen. Die Tilgungen werden damit genauso behandelt wie Sparbeiträge zur Altersvorsorge.

Schließlich hat der Verbraucher in Zukunft auch die Option, das angesparte Kapital erst zu Rentenbeginn in voller Höhe für die selbst genutzte Immobilie zu entnehmen. Die dadurch ersparte Miete tritt an die Stelle einer Rentenzahlung.

mm.de: Gesetzt den Fall, ich habe meine Immobilie im vergangenen Jahr gekauft, schließe jetzt einen Riester-Vertrag ab, kann ich dann die neue Eigenheimrente nutzen?

Herrmann: Nein, leider nicht. Wohn-Riester gilt zwar rückwirkend ab Januar 2008, aber eben nicht zur Umschuldung. Damit können die Neuregelungen nicht für bereits erworbene Immobilien angewendet werden.

mm.de: Wie hoch muss der Vertrag mindestens angespart sein, wenn der Verbraucher ihn für die eigene Immobilie nutzen möchte?

Herrmann: Bislang durften Riester-Sparer gefördertes Altersvorsorgevermögen aus ihrem Vertrag zum Kauf einer selbst genutzten Immobilie entnehmen, wenn der Ansparbetrag mindestens 10.000 Euro betrug. Das entnommene Geld mussten sie wie erläutert aber zurückzahlen, was aus Sicht des angehenden Immobilienkäufers vielfach wenig hilfreich war. Mit Wohn-Riester entfällt künftig diese Rückzahlungspflicht. Allerdings hat die Sache einen Haken.

mm.de: Welchen?

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