Vermieter schreiben bewusst rote Zahlen
Auch aus steuerlichen Gründen ist eine präzise Planung unverzichtbar. Grund: Bei jeder Ausgabe ist zu unterscheiden, ob sie den Herstellungskosten oder dem Erhaltungsaufwand zuzurechnen ist. "Während Herstellungskosten - zum Beispiel der Kaufpreis - lediglich linear mit jährlich 2 Prozent steuerlich abgeschrieben werden können, ist Erhaltungsaufwand sofort in voller Höhe von der Steuer absetzbar. Zu Letzterem zählen beispielsweise Kosten für Renovierungsarbeiten.
"Zwischen beiden Aufwandsgrößen gibt es häufig Abgrenzungsprobleme", sagt Haus&Grund-Steuerexperte Stefan Walter. "Mit einem Schreiben hat das Finanzministerium zwar grundsätzlich Klarheit geschaffen. Für Investoren empfiehlt es sich dennoch bei Unsicherheiten direkt den Dialog mit dem Finanzamt zu suchen oder einen Steuerberater oder anderen Experten hinzuzuziehen."
Steuerlich reizvoll ist laut Walter für Selbstnutzer und Vermieter nach wie vor die Sanierung denkmalgeschützter Altbauobjekte. "Das ist das letzte Steuersparmodell", sagt der Fachmann. "Denn dort gilt noch immer die degressive Abschreibung." Zudem macht er darauf aufmerksam, dass sowohl Einnahmen als auch Verluste aus Vermietung und Verpachtung, wie sie mit Wohnungen erzielt werden, mit anderen Einkünften verrechenbar sind. Zum Teil manövrieren die 20 Prozent "erfolglosen" Vermieter ihre Wohnungsengagements daher in den Anfangsjahren ihrer Investition wohl durchaus bewusst in die roten Zahlen.
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