Von Arne Gottschalck
mm.de: Die Klage auf der einen Seite - was planen Sie noch?
Nieding: Wir werden auch aktienrechtlich vorgehen. Dazu wollen wir auf der Hauptversammlung eine Sonderprüfung durchsetzen.
mm.de: Von welcher Größenordnung sprechen wir eigentlich?
Nieding: Wir vertreten aktuell 100 Aktionäre, denen zumindest der Kursschaden ersetzt werden soll, so um die acht Millionen Euro. Idealerweise sollte das Ganze Zug um Zug abgewickelt werden: die Rückgabe der Aktien im Gegenzug zur Übereignung des damaligen Kaufpreises.
mm.de: Aktien der HRE dürften sich auch in einigen Fonds und Zertifikaten finden. Wie ist die Ausgangslage jener Anleger?
Nieding: Die Kapitalanlagegesellschaften haben im Hinblick auf die ihnen anvertrauten Anlegergelder eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber den Anlegern und müssen die Rechtslage für ihre Anleger daher prüfen und gegebenenfalls auch handeln. Bei den Zertifikaten ist das schwieriger. Denn das entsprechende deutsche Gesetz ist über hundert Jahre alt und umfasst zum Beispiel Zertifikate ausländischer Emittenten gar nicht.
mm.de: In deutschen Aktien sind oftmals auch ausländische Investoren investiert. Wehren die sich gegen so ein Vorgehen wie von HRE?
Nieding: Wir haben jüngst das Mandat eines britischen Fonds übernommen. Das ist ein klarer Trend, dass die ihre Rechte auch in Deutschland zunehmend wahren. Zumeist prüfen aber erst einmal die unternehmenseigenen Juristen die Sachlage.
mm.de: Wie sehen Sie die Chancen auf eine gütliche Einigung mit der HRE?
Nieding: Die HRE hat sowohl seinerzeit in der Kommunikation kaum etwas gesagt als auch heute noch nichts zu den geltend gemachten Ansprüchen. Es bleibt also abzuwarten, ob die Kommunikationspolitik der HRE verbessert wird.
mm.de: Ist eine Baisse eigentlich die Hausse für Anlegerschutzanwälte?
Nieding: Wir haben immer gut zu tun. Allerdings sind Börsenturbulenzen zum Beispiel für Finanzberater beratungsintensiver und damit auch fehlerträchtiger.
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