Von Arne Gottschalck
mm.de: Herr Nieding, Vertrauen ist das eine, juristische Wertung das andere. Bei der Hypo Real Estate (HRE)
scheint man zumindest in der Kommunikation des Abschreibungsbedarfs geschlampt zu haben. Ist so etwas justiziabel?
Nieding: Ja, im gewissen Sinne ist Schlamperei eben justiziabel. Wir haben alle Verlautbarungen der Gesellschaft bis hin zu jenem 15. Januar 2008 gelesen und keinen Hinweis darauf gefunden, dass sie in diesem Segment investiert sind. Und dann hieß es auf einmal, dass 390 Millionen Euro Wertberichtsbedarf besteht. Das verstößt in unseren Augen klar gegen das Wertpapierhandelsgesetz und zieht Schadensersatzansprüche nach sich.
mm.de: Gegen wen richten sich eventuelle Klagen - gegen Herrn Funke, den Vorstandschef?
Nieding: Nein, sie richten sich gegen die Aktiengesellschaft. Die kann ihrerseits aber wieder den Vorstand in Regress nehmen.
mm.de: Und wie gehen Sie nun vor?
Nieding: Das Wichtigste ist die Sammlung des Materials. In Amerika ist das alles vergleichsweise einfach. Sie starten eine "class action", eine Sammelklage und beantragen die sogenannte Pre-Trial Discovery, die ihnen Einsicht in die Unterlagen ihres Gegners ermöglicht. So einfach ist es in Deutschland nicht. Wir müssen also alles selbst zusammentragen.
mm.de: Wenn Straftaten vorlägen, könnte die Staatsanwaltschaft ermitteln und Ihnen die Unterlagen zur Einsicht vorlegen. Sehen Sie auf diesem Wege eine Chance?
Nieding: Nein, eine Straftat liegt nach unseren bisherigen Erkenntnissen nicht vor. Wir versuchen auch über die BaFin vorzugehen. Seit zwei Jahren hat man als Bürger ein direktes Akteneinsichtsrecht. Allerdings sperrt sich die Behörde in den bisher meisten Fälle dagegen und argumentiert, das gefährde das Funktionieren der Bankenaufsicht. Das werden wir demnächst höchstgerichtlich klären lassen.
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