Von Lutz Reiche
mm.de: Wir beurteilen Sie vor diesem Hintergrund die Werbung Liechtensteiner Versicherer, dass der Anleger seine Depotbank und seinen Vermögensverwalter frei bestimmen und auch die Anlagestrategie über seinen Verwalter weitgehend mitbestimmen kann?
Fiala: Diese Praxis steht juristisch auf des Messers Schneide. Ich rate daher jedem meiner in Deutschland lebenden Mandanten, der einen solchen Lebensversicherungsmantel in Erwägung zieht, eine verbindliche Auskunft seines Finanzamts einzuholen. Dort sollte er die Fragen offen ansprechen, damit es später kein böses Erwachen gibt.
mm.de: Was könnte denn den Anleger aus seinen süßen Steuerträumen reißen?
Fiala: Es besteht nun einmal das Problem, den Liechtensteiner Lebensversicherungsmantel von einem herkömmlichen Investmentfonds-Depot steuerrechtlich trennscharf abzugrenzen. Es dürfte jedenfalls kaum ausreichen, um ein Depot einfach einen Versicherungsmantel zu wickeln. Der Anleger darf in meinen Augen dieses bestehende, steuerrechtliche Risiko nicht ausblenden.
mm.de: Wie groß schätzen Sie das Risiko ein?
Fiala: Ich halte es für erheblich. Denn sollten der Steuerprüfer oder ein Gericht später einmal die Auffassung vertreten, bei einem Liechtensteiner Lebensversicherungsmantel handelt es sich um ein laufend steuerpflichtiges Investment, dann hat der Anleger ein erhebliches Problem. Er müsste sich womöglich durch die Instanzen klagen und hätte gegebenenfalls zu allem Übel noch die Steuerrückstände zu verzinsen. Es geht nicht darum, Panik zu verbreiten. Sollte es aber so kommen, mutierte das Liechtensteiner Steuersparmodell flugs zu einer Geldvernichtungsmaschine.
mm.de: Ihre Einwände greifen indes nur, wenn der Anleger die Erträge aus dieser Police überhaupt seinem Finanzamt meldet - dazu ist er verpflichtet. Das Liechtensteiner Versicherungsgeheimnis gilt aber als sehr sicher, käme dem Bankgeheimnis gleich, Anfragen deutscher Finanzbehörden würden deshalb nicht beantwortet, sagen Insider.
Fiala: Das strenge Versicherungsgeheimnis in Liechtenstein oder Luxemburg kann Anleger zweifelsohne dazu verführen, zu versteuerndes Vermögen vor dem Finanzamt zu verstecken. Der Fall Zumwinkel lehrt, man sollte es erst gar nicht versuchen. Ähnlich liegt der Fall indes für deutsche Versicherungs- oder Bankberater. Weiß der Berater von der Steuerhinterziehungsabsicht seines Kunden und die Sache kommt raus, dann macht er sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig. Also auch der Berater könnte Probleme bekommen, wenn sein Kunde oder dessen Partner ein Steuersparmodell nicht legal und sauber umsetzen.
mm.de: Jenseits dieser Bedenken - lässt sich grundsätzlich von Steuerhinterziehung sprechen, wenn ein Anleger sein komplettes Vermögen in Liechtensteiner Versicherungsmäntel überführt?
Fiala: Nein. Denn es ist ja per se nicht kriminell oder steuerrechtswidrig, sein Vermögen in eine Liechtensteiner Lebensversicherung zu stecken. Der Kunde sollte aber das latent vorhandene steuerrechtliche Risiko, das Rechtsexperten bei Liechtensteiner Mantelversicherungen sehen, nicht ausblenden. Zudem sollte sich jeder Anleger zuvor der Seriosität und Bonität seiner Partner vergewissern, sei es nun der liechtensteinische Versicherer, die Depotbank oder auch der externe Vermögensverwalter - schließlich geht es hier in der Regel um sehr große Vermögen.
mm.de: Was gilt, wenn ich bei Auszahlung der Liechtensteiner Police schon längst meinen Wohnsitz ins Ausland verlagert habe? Hat der Deutsche Fiskus dann überhaupt noch einen Steueranspruch oder praktisch Zugriff auf mein Vermögen?
Fiala: Das kommt darauf an. Will jemand seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegen, wird ihm ein kluger Berater sicherlich empfehlen, den Umweg über Österreich zu gehen. Denn der Alpenstaat gilt nicht als Niedrigsteuerland. Wer seinen Wohnsitz direkt in eine Steueroase verlagert, macht sich beim Fiskus tendenziell verdächtig. Er unterliegt zudem der Wegzugsbesteuerung. Das heißt, die Person unterliegt mit ihren weltweiten Einkünften noch mindestens fünf Jahre der deutschen Einkommensteuer. Der Umzug ins Ausland sollte deshalb gut geplant und möglichst auf zu erwartende, höhere Auszahlungen abgestimmt sein. Stimmt das Timing, kann sich der Umzug als ganz legales und effektives Steuersparmodell erweisen.
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