Von Lutz Reiche
mm.de: Herr Fiala, nehmen wir einmal an, Sie sind ein Anwalt, der gut verdient und sein Geld in Wertpapieren anlegt, wie würden Sie dann die nahende Abgeltungsteuer umgehen?
Fiala: Das würde ich Ihnen natürlich nicht erzählen. Aber Spaß beiseite. Grundsätzlich sollte jeder Anleger gegenüber sogenannten Steuersparmodellen Vorsicht walten lassen. Denn viele Menschen wollen an diesen Konstrukten mitverdienen. Das heißt, der Anleger sollte genau die Kosten und Gebühren der Angebote im Blick behalten, die mit Steuerersparnissen beworben werden. Zudem sollte er sich die Frage stellen, ob und wann er mit seinem Investment womöglich die Grenze zur Steuerhinterziehung überschreitet.
mm.de: Der Anleger sollte sich bei seinem Investment also nicht von fiskalisch geleiteten Argumentationen verführen lassen?
Fiala: Völlig richtig. Auch Herr Zumwinkel hatte auf ein Steuersparmodell vertraut. Vermutlich bekam er es von der Stange geliefert. Ob der Manager nun absichtlich Steuern hinterzogen hat oder nicht, sei jetzt einmal dahingestellt. Ganz offensichtlich hat er aber nicht den Beipackzettel zu möglichen Risiken und Nebenwirkungen seines Investments gelesen.
mm.de: Vielleicht hätte Herr Zumwinkel besser auf einen Liechtensteiner Versicherungsmantel gesetzt. Diese Anlagekonstrukte bieten Steuervorteile verknüpft mit einem großen Anlagespektrum und genießen zudem das Konkursprivileg, sind also bei einer Privatinsolvenz auch eines Ausländers vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Da bleiben ja kaum Wünsche offen, oder?
Fiala: Diese Policen sind aktuell zweifelsohne ein Renner. Doch Vorsicht. Ich halte das Konkursprivileg für ein illegales Marketinginstrument. Die liechtensteinische und die deutsche Finanzmarktaufsicht setzen sich mit dieser Frage bereits seit 2003 auseinander. Die deutsche Seite moniert meiner Meinung nach zu Recht, dass liechtensteinische Policen, die in Deutschland oder Österreich vermittelt werden, sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertragsrecht zu richten haben. Folgt man dieser Einschätzung, wäre das liechtensteinische Recht hinfällig und damit das Konkursprivileg in Deutschland oder Österreich nicht anwendbar.
mm.de: Demnach könnten also die "fürstlichen Privilegien" dieser Policen, wie es in der Werbung oft heißt, bereits verloren gehen, wenn ein deutscher Vermittler bei dem Geschäft im Spiel ist?
Fiala: Ja, wenn man dieser Rechtsauffassung folgt. Gleiches gilt dann auch für deutsche Kreditinstitute, die solche Versicherungsmäntel anbieten und versuchen, auf diesem Weg das Geld des Kunden im eigenen Haus zu halten.
mm.de: Teilen höchste Gerichte diese Rechtsauffassung, haben sie über die Frage des Konkursprivilegs bereits entschieden?
Fiala: Nein, aber die Aufsichtsbehörden haben das ausdiskutiert. Bei der endgültigen juristischen Klärung dürfte entscheidend sein, ob es sich bei dem vermittelten Vertrag um einen liechtensteinischen oder deutschen handelt. Hat ein deutscher Vermittler mitgewirkt, dürften die Richter darin sehr wahrscheinlich einen deutschen Vertrag erkennen, womit das Konkursprivileg hinfällig wäre. Und die deutsche Finanzaufsicht legt höchsten Wert darauf, dass mit dem liechtensteinischen Konkursprivileg in Deutschland nicht geworben wird.
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